EinBlick 4 / 2010


Judith Skudelny MdB giekonzept der Bundesregierung und besonders der Beschluss über die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Fokus der Öffentlichkeit. Die grundsätzliche Frage lautete: Brauchen wir die Laufzeitverlängerung zur Sicherung unserer Energieversorgung oder nicht?
Das Energiegutachten der Bundesregierung konstatierte: Wir haben derzeit nicht die Netze für den Transport der regenerativen Energien. Auch fehlen uns Speicher für eine stabile Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Energieträgern - und zwar, weil für beides die notwendigen Technologien fehlen. Ein Ausstieg aus der Kernenergie würde daher Stromimporte aus den europäischen Nachbarländern bedeuten - für die die Verbindungsleitungen allerdings auch fehlen. Die Laufzeitverlängerung war damit für die Bundesregierung die angemessene Antwort auf die Frage, wie wir eine versorgungssichere und bezahlbare Stromversorgung gewährleisten können.
Die Gewinne aus der Laufzeitverlängerung werden zum einen durch die neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer abgeschöpft. Die 2,3 Milliarden Euro, die dadurch bis 2016 pro Jahr in den Haushalt fließen, werden unter anderem zur Sanierung des Endlagers ASSE verwendet. Zum zweiten sieht ein Vertrag zwischen Regierung und Kraftwerksbetreibern die Einrichtung eines "Fonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts" vor. Durch diesen Fonds könnten ab 2016 bis zu 4 Milliarden Euro jährlich für die Erforschung regenerativer Energien-Techniken gewonnen werden. Ich setze mich dafür ein, dass der Fonds vom Deutschen Bundestag kontrolliert wird.






