Energiekonzept der Bundesregierung
(01.09.2010) In den vergangen Wochen stand das Energiekonzept der Bundesregierung und besonders der Beschluss über die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Fokus der Öffentlichkeit. Die grundsätzliche Frage lautete: Brauchen wir die Laufzeitverlängerung zur Sicherung unserer Energieversorgung oder nicht?

Rainer Sturm / pixelio.de Das Energiegutachten der Bundesregierung konstatierte: Wir haben derzeit nicht die Netze für den Transport der regenerativen Energien. Auch fehlen uns Speicher für eine stabile Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Energieträgern - und zwar, weil für beides die notwendigen Technologien fehlen. Die Laufzeitverlängerung war damit für die Bundesregierung die angemessene Antwort auf die Frage, wie wir eine versorgungssichere und bezahlbare Stromversorgung gewährleisten können.
Rainer Sturm / pixelio.de Das Energiegutachten der Bundesregierung konstatierte: Wir haben derzeit nicht die Netze für den Transport der regenerativen Energien. Auch fehlen uns Speicher für eine stabile Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Energieträgern - und zwar, weil für beides die notwendigen Technologien fehlen. Die Laufzeitverlängerung war damit für die Bundesregierung die angemessene Antwort auf die Frage, wie wir eine versorgungssichere und bezahlbare Stromversorgung gewährleisten können.
In punkto Sicherheit bedeutet der Beschluss über die Laufzeitenverlängerung mehr Sicherheit als der ursprüngliche Atomausstiegs-Vertrag unter Rot-Grün. im Gegensatz zum Ausstiegsvertrag aus dem Jahr 2000 sind heute die sicherheitstechnischen Anforderungen an Kernkraftwerke nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. die neusten Standards werden vielmehr in einer Atomgesetz-Novelle festgeschrieben und sind damit nicht mehr verhandelbar.
Die Gewinne aus der Laufzeitverlängerung werden zum einen durch die neu eingeführten Kernbrennstoffsteuer abgeschöpft. Die 2,3 Milliarden Euro, die dadurch bis 2016 pro Jahr in den Haushalt fließen, werden unter anderem zur Sanierung des Endlagers ASSE verwendet. Zum zweiten sieht ein Vertrag zwischen Regierung und Kraftwerksbetreibern die Einrichtung eines "Fonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes" vor. Durch diesen Fonds könnten ab 2016 bis zu 4 Milliarden jährlich für die Erforschung regenerativer Energie-Techniken gewonnen werden. Ich setze mich dafür ein, dass der Fonds vom Deutschen Bundestag kontrolliert wird.






