Energiesparlampen: Klimaschutz vor Menschenschutz?

wrw / pixelio.de (Berlin, 26.01.2011) Im Dezember 2010 hatte das Umweltbundesamt (UBA) Bruch-Tests mit Energiesparlampen durchgeführt.
Dabei kam heraus, dass das darin enthaltene Quecksilber beim Lampenbruch die erlaubten Grenzwerte in Innenräumen um das 20fache übersteigt - eine Gesundheitsgefahr besonders für Schwangere und Kinder.
Der Präsident des Umweltbundesamtes war heute im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages und nahm dort persönlich zu den Messungen Stellung. "Aus Sicht des UBA besteht kein Grund, die Umweltlampen derzeit aus den Verkehr zu ziehen," resümiert Skudelny aus dem Vortrag des UBA -Präsidenten.
Dennoch rät sie im Umgang mit den Lampen zur Vorsicht: "Schwangere und Kinder sollten dennoch soweit wie möglich vor den gefährlichen Stoffen geschützt werden. Herr Flasbarth selbst hat deswegen auch in seinen Kinderzimmern doppelt ummantelte Klimaschutzlampen.? Dass diese noch teureren Energiesparlampen jedoch für viele Familien eine Kostenfrage werden können, stimmt Skudelny besorgt. "Gesundheitsschutz sollte keine Frage des Geldes sein?, stellt die FDP-Politikerin daher fest.
"Wenn Politik sich in Märkte einmischt und Dinge nur noch nach einem Kriterium bewertet, kommt meist nichts Gutes dabei raus", fasst Skudelny zusammen. "So auch bei der Energiesparlampe. Zugunsten des Klimaschutzes wurde ein Monopol für Quecksilberlampen eröffnet. Die Lampen waren damals technisch noch nicht ausgereift, insbesondere nicht in der Sicherheit. Sonst hätten sie sich auch ohne staatliches Eingreifen durchgesetzt."
Nun ist es an der Industrie, die Mängel schnellstmöglich auszuräumen. "Ansonsten wird die Diskussion über die Wiedereinführung der alten Glühlampe erneut hochkochen", so Skudelny.
Bis neue Produkte vorliegen, rät Skudelny den Verbrauchern, sich die Sicherheitshinweise auf www.lichtzeichen.de anzuschauen. Dort sind Hinweise zur fachgerechten Entsorgung der Lampen - auch im Falle der Beschädigung - enthalten. Für Menschen ohne Internetzugang können diese aber auch bei der Abgeordneten selbst im Wahlkreisbüro angefordert werden.
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