Kinder sollen lärmen dürfen
Interview mit Judith Skudelny
Am 26. Mai 2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG ) im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Mit der Änderung des BImSchG wird Kinderlärm nun nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich seit Beginn der Wahlperiode für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) stark gemacht.
Sehen Sie hier die Rede von Judith Skudelny zum Thema Kinderlärm im Deutschen Bundestag.
Hier finden Sie die Rede von Judith Skudelny zum Nachlesen.
Zudem gibt es ein Interview mit Judith Skudelny zum Thema Kinderlärm.
Hören Sie hierzu auch einen Audiobeitrag!
Eine ausführliche Pressemitteilung zum Thema Kinderlärm lesen Sie hier.
Mit der Änderung des BImSchG wird Kinderlärm nun nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich seit Beginn der Wahlperiode für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) stark gemacht.
Sehen Sie hier die Rede von Judith Skudelny zum Thema Kinderlärm im Deutschen Bundestag.
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Zudem gibt es ein Interview mit Judith Skudelny zum Thema Kinderlärm.
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Eine ausführliche Pressemitteilung zum Thema Kinderlärm lesen Sie hier.
Lärm auf Kinderspielplätzen oder von Kitas bieten künftig keinen Anlass mehr für Klagen. Kinderlärm soll nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden können. Die schwarz-gelbe Regierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der am kommenden Donnerstag abschließend im Bundestag beraten wird. Was sich genau ändert, erklärt die FDP-Abgeordnete und zweifache Mutter Judith Skudelny im Interview.
Mit dem "Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms" (Bundestagsdrucksache 17/5709) gibt Schwarz-Gelb ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Die neue Regelung wird auch Auswirkungen auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, so dass dieser Lärm im Regelfall keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke mehr darstellt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen Kindertageseinrichtungen generell auch in reinen Wohngebieten zuzulassen sein.
Judith Skudelny Am Donnerstag berät der Bundestag die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Was ändert sich damit konkret?
Skudelny: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind Geräusche, die von Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr. Kinderlärm ist damit nicht mehr vergleichbar mit Maschinen-, Bau- oder Verkehrslärm. Jede Kita ist in ihrer Umgebung ein Einzelfall und muss auch rechtlich so gewürdigt werden. Die Voraussetzungen für Klagen wegen Kinderlärm werden deutlich verschärft. Kinderlärm kann dann nur noch in Ausnahmefällen zu erfolgreichen Klagen führen. Die Rechtssicherheit für die Einrichtungen wird also erhöht. Eine solche Regelung war lange überfällig und ist ein klares Signal für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Das besondere Verdienst der FDP ist die Aufnahme der Ballspielplätze in den Gesetzentwurf als wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Kindern. Außerdem die Berücksichtigung der Kindertagespflege „in anderen geeigneten Räumlichkeiten“, das heißt, nicht bei der Pflegemutter bzw. dem Pflegevater zu Hause.
Warum fällt „Kinderlärm“ unter die Kategorie „Umwelteinflüsse“?
Skudelny: Das liegt daran, dass es sich bei Kinderlärm um „Anlagenbezogenen Lärm“ handelt. Dieser wird vom Bundesimmissionsschutzgesetz als Umwelteinfluss geregelt. Für den „Anlagenbezogenen Lärm“ hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt auch den „Verhaltensbezogenen Lärm“, dafür haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz.
Wie kommt es eigentlich zu dieser unglücklichen Formulierung „Kinderlärm“?
Skudelny: Kinderlärm ist eben nicht für Jeden Zukunftsmusik. Sondern für einige eine störende Geräuscheinwirkung, wie andere Arten von Lärm auch.
Sie haben selber zwei Kinder. Hatten Sie schon einmal die Situation, dass sich jemand bei Ihnen beschwert hat, weil die beiden zu laut waren?
Skudelny: Die Leute beschweren sich nicht direkt bei einem selbst. Sie schauen pikiert und schütteln verständnislos den Kopf. Sie sprechen mehr über einen als mit einem. Man fühlt sich in solchen Situationen mit seinen Kindern schon manchmal unwohl.
Was raten Sie Anwohnern, die sich von der Lautstärke beispielsweise auf Spielplätzen gestört fühlen?
Skudelny: Sie sollten sich daran erinnern, dass sie auch mal Kinder waren und dass Kinder Freiräume brauchen, um sich zu entwickeln. Es gibt gerade in Städten viele Familien die keinen Garten haben. Spielplätze und Kindergärten sind oft die einzige Möglichkeit für diese Kinder sich auszutoben. Die Städte verdichten sich immer mehr und dort müssen wir auch unseren Kindern Platz einräumen. Wir wollen diese Verdichtung auch und weniger Flächenverbrauch. Kinder können nicht große Strecken auf sich nehmen, um zu diesen Freiräumen zu kommen. Kurze Beine brauchen kurze Wege. Außerdem gehören Kinder in die Mitte unserer Gesellschaft!
Einige Leute fragen, warum man nicht einfach den Lärm von Jugendlichen in gleicher Weise privilegiert wie den Kinderlärm? Was sagen Sie dazu?
Skudelny (lacht): Ehrlich gesagt habe ich letzten Montag, als ich mit meinen Kindern im Zug auf dem Rückweg von Berlin nach Stuttgart saß, und sie gar nicht ruhig werden wollten, ganz kurz dran gezweifelt, ob man überhaupt Kinderlärm privilegieren sollte. Aber wirklich nur ganz kurz.
Mein Tochter ist 1 ½ und mein Sohn 4. Kinder können in dem Alter einfach nicht 5 1/2 Stunden still im Zug sitzen. Und vor allem können Sie nicht verstehen, dass die anderen Leute im Zug durch den „Lärm“ gestört werden. Kinder sind einfach noch nicht in dem Maß der Vernunft zugänglich. Ich habe aber die Hoffnung, wenn ich in zehn Jahren mit meinen Kindern im Zug sitze, dass sie dann ruhiger sind und meinen Anweisungen vor allem besser folgen. Genau das ist der Grund, warum Kinderlärm generell privilegiert werden soll und der Lärm von Jugendlichen nicht in dem Maße. Aber ich kümmere mich auch um das Thema Jugendlärm. Wir sind grade dabei, einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
Mit dem "Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms" (Bundestagsdrucksache 17/5709) gibt Schwarz-Gelb ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Die neue Regelung wird auch Auswirkungen auf das zivile Nachbarschaftsrecht ergeben, so dass dieser Lärm im Regelfall keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke mehr darstellt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen Kindertageseinrichtungen generell auch in reinen Wohngebieten zuzulassen sein.
Judith Skudelny Am Donnerstag berät der Bundestag die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Was ändert sich damit konkret?
Skudelny: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind Geräusche, die von Kitas, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehen, keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr. Kinderlärm ist damit nicht mehr vergleichbar mit Maschinen-, Bau- oder Verkehrslärm. Jede Kita ist in ihrer Umgebung ein Einzelfall und muss auch rechtlich so gewürdigt werden. Die Voraussetzungen für Klagen wegen Kinderlärm werden deutlich verschärft. Kinderlärm kann dann nur noch in Ausnahmefällen zu erfolgreichen Klagen führen. Die Rechtssicherheit für die Einrichtungen wird also erhöht. Eine solche Regelung war lange überfällig und ist ein klares Signal für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft. Das besondere Verdienst der FDP ist die Aufnahme der Ballspielplätze in den Gesetzentwurf als wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Kindern. Außerdem die Berücksichtigung der Kindertagespflege „in anderen geeigneten Räumlichkeiten“, das heißt, nicht bei der Pflegemutter bzw. dem Pflegevater zu Hause.
Warum fällt „Kinderlärm“ unter die Kategorie „Umwelteinflüsse“?
Skudelny: Das liegt daran, dass es sich bei Kinderlärm um „Anlagenbezogenen Lärm“ handelt. Dieser wird vom Bundesimmissionsschutzgesetz als Umwelteinfluss geregelt. Für den „Anlagenbezogenen Lärm“ hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt auch den „Verhaltensbezogenen Lärm“, dafür haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz.
Wie kommt es eigentlich zu dieser unglücklichen Formulierung „Kinderlärm“?
Skudelny: Kinderlärm ist eben nicht für Jeden Zukunftsmusik. Sondern für einige eine störende Geräuscheinwirkung, wie andere Arten von Lärm auch.
Sie haben selber zwei Kinder. Hatten Sie schon einmal die Situation, dass sich jemand bei Ihnen beschwert hat, weil die beiden zu laut waren?
Skudelny: Die Leute beschweren sich nicht direkt bei einem selbst. Sie schauen pikiert und schütteln verständnislos den Kopf. Sie sprechen mehr über einen als mit einem. Man fühlt sich in solchen Situationen mit seinen Kindern schon manchmal unwohl.
Was raten Sie Anwohnern, die sich von der Lautstärke beispielsweise auf Spielplätzen gestört fühlen?
Skudelny: Sie sollten sich daran erinnern, dass sie auch mal Kinder waren und dass Kinder Freiräume brauchen, um sich zu entwickeln. Es gibt gerade in Städten viele Familien die keinen Garten haben. Spielplätze und Kindergärten sind oft die einzige Möglichkeit für diese Kinder sich auszutoben. Die Städte verdichten sich immer mehr und dort müssen wir auch unseren Kindern Platz einräumen. Wir wollen diese Verdichtung auch und weniger Flächenverbrauch. Kinder können nicht große Strecken auf sich nehmen, um zu diesen Freiräumen zu kommen. Kurze Beine brauchen kurze Wege. Außerdem gehören Kinder in die Mitte unserer Gesellschaft!
Einige Leute fragen, warum man nicht einfach den Lärm von Jugendlichen in gleicher Weise privilegiert wie den Kinderlärm? Was sagen Sie dazu?
Skudelny (lacht): Ehrlich gesagt habe ich letzten Montag, als ich mit meinen Kindern im Zug auf dem Rückweg von Berlin nach Stuttgart saß, und sie gar nicht ruhig werden wollten, ganz kurz dran gezweifelt, ob man überhaupt Kinderlärm privilegieren sollte. Aber wirklich nur ganz kurz.
Mein Tochter ist 1 ½ und mein Sohn 4. Kinder können in dem Alter einfach nicht 5 1/2 Stunden still im Zug sitzen. Und vor allem können Sie nicht verstehen, dass die anderen Leute im Zug durch den „Lärm“ gestört werden. Kinder sind einfach noch nicht in dem Maß der Vernunft zugänglich. Ich habe aber die Hoffnung, wenn ich in zehn Jahren mit meinen Kindern im Zug sitze, dass sie dann ruhiger sind und meinen Anweisungen vor allem besser folgen. Genau das ist der Grund, warum Kinderlärm generell privilegiert werden soll und der Lärm von Jugendlichen nicht in dem Maße. Aber ich kümmere mich auch um das Thema Jugendlärm. Wir sind grade dabei, einen konkreten Lösungsvorschlag zu erarbeiten.






