Netzausbau-Problematik am Beispiel NorGer
(24.02.2011) Bei dem Projekt NorGer handelt es sich um den geplanten Bau einer Stromverbindungsleitung von Norwegen (bei Tonstadt) über 600 km durch die Nordsee nach Deutschland (bei Moorriem in der Nähe von Wilhelmshafen). Im Herbst letzten Jahres gab es hierzu verschiedene Berichterstattungen. Diese besagten, dass die Bundesregierung dieses Projekt, welches Strom aus Wasserkraft nach Deutschland importieren könnte, verhindere.
Diese Darstellung ist jedoch falsch.
Grundsätzlich ist es für jedes Unternehmen möglich, eine Stromleitung nach Deutschland zu bauen. Diese werden auch an das deutsche Stromnetz angeschlossen. Eine der in diesem Zusammenhang entscheidenden Fragen war, ob NorGer verpflichtet ist, einen sogenannten Baukostenzuschuss für den Netzanschluss zu zahlen.
Baukostenzuschüsse werden von Anschlussnehmern an den jeweiligen Netzbetreiber, in dessen Netz der Anschluss begehrt wird, gezahlt. Sie dienen dem Zweck, dass die Anschlussnehmer im Interesse eines effizienten Netzes dazu angehalten werden, keine überdimensionierten Anschlüsse zu verlangen.
In Deutschland werden zwischen zwei Übertragungsnetzbetreibern üblicherweise keine Baukostenzuschüsse gezahlt. D.h. Kosten, die durch den Anschluss am Bestandsnetz entstehen, können dem Betreiber des anzuschließenden Netzes nicht in Rechnung gestellt werden.
Anders ist es, wenn es sich bei dem anzuschließenden Netz nicht um ein in Deutschland als Übertragungsnetzbetreiber anerkanntes Unternehmen handelt. Dieses könnte ggfs. mit Baukostenzuschüssen, welche sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen können, belastet werden.
Die Frage der Baukostenzuschüsse wurde in einer jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur im Dezember 2010 geklärt. Zwar ging es hier in erster Linie um eine von der Bundesnetzagentur erteilte Ausnahmegenehmigung von der (Kosten-)Regulierung. Üblicherweise sind die Stromnetze in Europa staatlich reguliert.
Die NorGer-Leitung soll hingegen rein privatwirtschaftlich finanziert werden. Bei dieser Gelegenheit hat die Bundesnetzagentur NorGer als möglichen neuen Übertragungsnetzbetreiber angesehen. Dadurch entfällt u.a. die Pflicht etwaige Baukostenzuschüsse zu übernehmen, die Wirtschaftlichkeit der Verbindungsleitung erhöht sich. Die EU-Kommission kann hier jedoch noch Änderungen verlangen. Dieses ist auch nicht ausgeschlossen. Die EU-Kommission ist durchaus am Ausbau der europäischen Netze interessiert, jedoch nicht unbedingt am unregulierten Ausbau. Im regulierten Verfahren sind die Anschlüsse nach Norwegen jedoch trotz Interessenbekundung zweier Unternehmen in den letzten Jahren nicht umgesetzt worden. Daher ist die Entscheidung spannend und wegweisend. Die Stellungnahme der EU-Kommission wird für Ende Februar 2011 erwartet.
Hier finden Sie den Text als pdf.
Baukostenzuschüsse werden von Anschlussnehmern an den jeweiligen Netzbetreiber, in dessen Netz der Anschluss begehrt wird, gezahlt. Sie dienen dem Zweck, dass die Anschlussnehmer im Interesse eines effizienten Netzes dazu angehalten werden, keine überdimensionierten Anschlüsse zu verlangen.
In Deutschland werden zwischen zwei Übertragungsnetzbetreibern üblicherweise keine Baukostenzuschüsse gezahlt. D.h. Kosten, die durch den Anschluss am Bestandsnetz entstehen, können dem Betreiber des anzuschließenden Netzes nicht in Rechnung gestellt werden.
Anders ist es, wenn es sich bei dem anzuschließenden Netz nicht um ein in Deutschland als Übertragungsnetzbetreiber anerkanntes Unternehmen handelt. Dieses könnte ggfs. mit Baukostenzuschüssen, welche sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen können, belastet werden.
Die Frage der Baukostenzuschüsse wurde in einer jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur im Dezember 2010 geklärt. Zwar ging es hier in erster Linie um eine von der Bundesnetzagentur erteilte Ausnahmegenehmigung von der (Kosten-)Regulierung. Üblicherweise sind die Stromnetze in Europa staatlich reguliert.
Die NorGer-Leitung soll hingegen rein privatwirtschaftlich finanziert werden. Bei dieser Gelegenheit hat die Bundesnetzagentur NorGer als möglichen neuen Übertragungsnetzbetreiber angesehen. Dadurch entfällt u.a. die Pflicht etwaige Baukostenzuschüsse zu übernehmen, die Wirtschaftlichkeit der Verbindungsleitung erhöht sich. Die EU-Kommission kann hier jedoch noch Änderungen verlangen. Dieses ist auch nicht ausgeschlossen. Die EU-Kommission ist durchaus am Ausbau der europäischen Netze interessiert, jedoch nicht unbedingt am unregulierten Ausbau. Im regulierten Verfahren sind die Anschlüsse nach Norwegen jedoch trotz Interessenbekundung zweier Unternehmen in den letzten Jahren nicht umgesetzt worden. Daher ist die Entscheidung spannend und wegweisend. Die Stellungnahme der EU-Kommission wird für Ende Februar 2011 erwartet.
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