Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

(15.12.2011) Seit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände haben seitdem die Möglichkeit, vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. beispielsweise bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Die Grünen daher einen entsprechenden Gesetzsentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diesen lehnen CDU/CSU und FDP aber ab. Warum lesen Sie aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion hier in der Rede von Judith Skudelny. Skudelny berichtete zudem, dass die Koalitionsfraktionen bereits gehandelt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 in den Bundestag eingebracht.
Rede zur Änderung des Umweltauditgesetzes am 27.10.2011
Das Umweltauditgesetz ist Grundlage und Anreiz für Unternehmen und andere Organisationen, ihre Umweltleistung freiwillig, systematisch und effizient zu bewerten und zu verbessern. Das Umweltauditgesetz ist ein gutes Beispiel für freiwilligen aber rechtlich verbindlichen Umweltschutz.
Hier können Sie die Rede von Judith Skudelny nachlesen.
Rede im Plenum zum Kinderlärm am 26.05.2011
Am 26.05. Mai hielt Judith Skudelny vor dem Deutschen Bundestag eine Rede bei der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zurÄnderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ? Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
Sehen Sie hier die Rede von Judith Skudelny zum Thema Kinderlärm im Deutschen Bundestag.
Hier finden Sie die Rede von Judith Skudelny zum Nachlesen.
Rede zum Thema Straßen- und Schienenlärm
(14.04.2011) Judith Skudelny hat vor dem Deutschen Bundestag eine Rede zum Thema Straßen- und Schienenlärm gehalten.
Skudelny betonte, dass Fortschritte beim Lärmschutz vor allem von der jetzigen schwarz-gelben Koalition erzielt worden seien. So würden neue Planungen zum Ausbau der Rheintalbahn sowohl mit wie ohne Schienenbonus konzipiert. Dies sei der erste Schritt zu dessen Abschaffung. Die Bahn dürfte dann nicht mehr mehr Lärm verursachen als andere Verkehrsteilnehmer.
Lesen Sie hierzu auch den Antrag von FDP und CDU/CSU ''Anwohnerfreundlicher Ausbau der Rheintalbahn''.
Debatte im Bundestag zur Fortentwicklung des Emissionshandels

Dieter Schütz / pixelio.de Im Bundestag wurde am 07. April 2011 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (Bundestagsdrucksache 17/5296) beraten.
Judith Skudelny nannte in ihre Rede vor dem Deutschen Bundestag den Zertifikatehandel ein "richtiges Instrument“ und begrüßte, dass dieser in der nächsten Handelsperiode weiter verstärkt werden soll.
Rede im Plenum zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ''Bodenschutzrahmenrichtlinie'' am 2. Dezember 2010
Rede im Plenum: ''Grüne laufen beim Kinderlärm der Koalition hinterher'' am 11. November
Archiv der Mitteilungen, Reden und Initiativen
Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zur lärmschutzrechtlichen Regelung von Sportanlagen (17/ 1742)Rede zum Antrag der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag zum Thema ''Kinderlärm - kein Grund zur Klage'" (17/ 881)
Rede zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag zum Thema Bundesimmissionsschutzgesetz und Mindestwirkungsgrade von Kohlekraftwerken (17/ 156)
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

(15.12.2011) Seit dem 15. Dezember 2006 gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Behördlich anerkannte Umweltverbände haben seitdem die Möglichkeit, vor Gericht klagen, wenn Umweltvorschriften nicht eingehalten werden. beispielsweise bei der Zulassung einer Industrieanlage. Das als bundesweite Anerkennungsbehörde hat bisher 80 Vereinigungen die Anerkennung ausgesprochen. 2012 sollen die Klagerechte noch erweitert werden. Grund hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Die Grünen daher einen entsprechenden Gesetzsentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diesen lehnen CDU/CSU und FDP aber ab. Warum lesen Sie aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion hier in der Rede von Judith Skudelny. Skudelny berichtete zudem, dass die Koalitionsfraktionen bereits gehandelt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 in den Bundestag eingebracht.
Änderung des Umweltauditgesetzes

(c) DBT/ Simone M. Neumann (28.10.2011) In dieser Woche hielt Judith Skudelny vor dem Deutschen Bundestag eine Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes".
Das Umweltauditgesetz ist Grundlage und Anreiz für Unternehmen und andere Organisationen, ihre Umweltleistung freiwillig, systematisch und effizient zu bewerten und zu verbessern. Das Umweltauditgesetz ist ein gutes Beispiel für freiwilligen aber rechtlich verbindlichen Umweltschutz.
Hier können Sie die Rede von Judith Skudelny nachlesen.






