Umwelt- und Energiepolitik - Judith Skudelny (FDP)

Rundschreiben zu den Auswirkungen der Ereignisse in Japan auf die deutsche Energieversorgung

(17.03.2011) Die Katastrophe in den japanischen Kraftwerken aufgrund eines Zusammenspiels zwischen Erdbeben und Tsunami hat zu einer massiven Steigerung in der Ablehnung der Kernkraft in Deutschland geführt.

Es wird derzeit nicht erwartet, dass diese Angst der Menschen in den nächsten Jahren in einem Maß zurückgehen wird, dass eine unveränderte Beibehaltung unseres Energiekonzepts unter Nutzung der Kernkraft als Brücke in dieser Form aufrecht erhalten werden kann.

Daher hat die Bundesregierung - mit einem ersten Anstoß vom Parteivorsitzenden Dr. Westerwelle - zunächst ein Moratorium von drei Monaten ausgesprochen. Es wurde darüber hinaus beschlossen, alle Atommeiler mit Baujahren vor 1980 im Stillstand einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

Diese Überprüfung in Stillstand trägt den Ängsten der Bevölkerung Rechnung. Sie ist nicht sachlichen Sicherheitsbedenken bezüglich dieser Anlagen geschuldet. Nachdem ein sachlicher Grund für die Abschaltung fehlt, verstärkt es den Eindruck, die alten Meiler seien von Anfang an nicht sicher gewesen. Daher ist es die Frage, ob die Meiler nach der Überprüfung - auch wenn sie die Sicherheitsstandards erfüllen - wieder Akzeptanz in der Bevölkerung finden werden. Vor diesem Hintergrund halte ich es für fraglich, ob die Meiler jemals wieder ans Netz gehen werden.

Die Politik muss nun ehrliche Antworten auf die Fragen geben, wie künftig die Energieversorgung aussehen kann und welche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Die Ausgangsvoraussetzungen haben sich seit der Laufzeitverlängerung nicht verändert. Übertragungsleitungen, Energiespeicher und die Technologie zur effizienten Erzeugung und Anbindung der Offshore-Windräder fehlen. Der Umbau der Energieversorgung muss nun massiv und schnell vorangetrieben werden.


Veränderung des konventionellen Kraftwerksparks

Die Deutsche Energie Agentur hat bis 2020 einen ansteigenden Energiebedarf im Strombereich festgestellt. Noch vor dem Beschluss zur Laufzeitverlängerung wurde ein Bedarf an 20 neuen, fossilen Kraftwerken berechnet. Dieser reduzierte sich durch die Laufzeitverlängerung auf einen Zusatzbedarf von 13 Kraftwerken. Aufgrund des kurzfristigen Abschaltens von sieben Kernkraftwerken wird dieser Bedarf auf mindestens die prognostizierten 15 bis 20 ansteigen. Die genaue Menge hängt von den Importmengen ab.

Diese Anlagen müssen kurzfristig realisiert werden. Die durchschnittliche Planungs- und Realisierungszeit eines Gas- und Dampfkraftwerks dauert 6 Jahre, die eines Kohlekraftwerks 8 Jahre. Einsprüche und Bürgerinitiativen können die Umsetzung zusätzlich verzögern.

Da diese Anlagen zur Daseinsvorsorge dienen, haben diese Kraftwerke in Planung und Bau absolute Priorität. Daher müssen neue Regelungen getroffen werden, die die Realisierungszeiten maßgeblich verkürzen und die Möglichkeiten der Bürgereinsprüche deutlich reduzieren. 

 Aktuell wird der Strombedarf nach dem Abschalten der sieben Meiler durch fossile Kraftwerke abgedeckt. Dabei werden insbesondere alte, ineffiziente Kraftwerke wieder hochgefahren. In den Wintermonaten liegt der Bedarf bei 80.000 MW, im Sommer bei 60.000 bis 65.000MW. Die Kapazitäten in Deutschland liegen ohne die fraglichen Meiler bei 81.000 MW und damit sehr knapp an der Grenze. Im Winter reicht ein ungeplanter Kraftwerksausfall aus, damit die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet wird.

Durch das Hochfahren der ineffizienten Kraftwerke wird der CO2-Ausstoß deutlich erhöht. Durch das Abschalten der Meiler wird erwartet, jährlich zusätzlich 47 Millionen Tonnen CO2 zu emittieren. Dies wirkt sich auf die Erzeugungskosten aus, da zusätzliche CO2-Zertifikate benötigt werden. Wichtiger ist jedoch, dass der deutsche Beitrag zum Klimaschutz so nicht eingehalten werden kann. Eine schnelle Erneuerung des Kraftwerkspark mit neuen, effizienten Kraftwerken ist notwendig.

Auch mit den günstigsten gesetzlichen Regelungen im Kraftwerksbau wird dies schwer werden. Nach Aussage eines Betreibers sehen diese die jetzige Regierung durch die sachlich nicht begründete Handlung nicht mehr als zuverlässigen Partner für ein Energiekonzept. Zumindest dieser Betreiber plant daher in der jetzigen Situation keine neuen Anlagen.


CCS-Einführung

Bereits seit 2008 sind die deutschen Regierungen bemüht, das sog. CCS-Verfahren einzuführen. Mit der Technologie des Carbon Capture and Storage (CO2-Abscheidung und Einlagerung) zunächst in einem Versuchsprojekt zu testen, später zur CO2-Reduzierung flächendeckend anzuwenden. Im CCS-Verfahren wird bspw. an Kraftwerken (aber auch an Zementfabriken oder anderen CO2-intensiven Unternehmen) das entstehende CO2 direkt an der Quelle abgeschieden und soll durch Verpressung im Untergrund bzw. im Meer gespeichert werden, damit dieses nicht in die Atmosphäre entweicht. Kraftwerke mit diesem Verfahren werden ca. 5-8 Prozent mehr Energieeinsatz benötigen, um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen. Der Energiepreis wird entsprechend erhöht, dadurch wird jedoch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Norwegen macht mit dem CCS-Verfahren bereits gute Erfahrungen. Um unsere Klimaziele nicht vollkommen aus den Augen zu verlieren, wird die kurzfristige Einführung auch in Deutschland unbedingt notwendig.

CCS wird aufgrund der geologischen Gegebenheiten vorrangig in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg erfolgen. Aber auch alle anderen Bundesländer - auch Baden-Württemberg - haben im Untergrund potentielle Lagerstätten.

Die Erprobung und Gesetzgebung in diesem Bereich muss deutlich schneller vorangehen als in der Vergangenheit. Insbesondere die stärker betroffenen Bundesländer sperren sich derzeit gegen ein entsprechendes Forschungsgesetz. Ohne CCS wird unsere Klimapolitik mittelfristig kaum mehr möglich sein.


Ausbau der Übertragungsnetze

Für den Bau einer Übertragungstrasse werden derzeit 10 Jahre benötigt. Die Widerstände basieren zum einen auf der Befürchtung negativer Auswirkungen auf die Gesundheit und Natur. Zum anderen sehen viele Menschen vor Ort schlicht keinen persönlichen Nutzen und verhindern aus Gründen der Optik den Bau der Leitungen.

Der Ausbau der Leitungen ist ein wichtiger Bestandteil des Umbaus der Stromversorgung. Dieser muss durch das Abschalten der Kernkraftwerke deutlich schneller erfolgen als bisher. Auch hier müssen daher die Planungszeiten verkürzt, die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöht werden. Dies wird nicht ohne eine Beschneidung der individuellen Rechte der Betroffenen erfolgen können.

Entsprechend der Studien der Deutschen Energie Agentur benötigen wir bis 2020 4.350 Km neuer Leitungen (850 km aus der ersten Studie, auf dieser Basieren 3.500 km zusätzlich entsprechend der DENA Studie 2010). Von diesen wurden seit 2005 ca. 100 km gebaut.


Pumpspeicherkraftwerke 

Im vergangenen Jahr konnte an durchschnittlich 1.600 Stunden Windenergie erzeugt werden. Das Jahr umfasst jedoch knapp 8.800 Stunden. Damit die Windenergie zur durchgängigen oder zumindest besseren Grundversorgung an mehr Tagen genutzt werden kann, muss diese auch gespeichert werden können. Unabhängig von der Leitung bestehen solche Speicher derzeit in Deutschland nur in sehr geringen Umfang. Auch die ausländischen Speichermöglichkeiten sind begrenzt.

Deutsche Pumpspeicherkraftwerke sind daher eine wichtige Basis der Energieversorgung. Im Pumpspeicherkraftwerk kann volatile, also schwankende Energie, durch Hochpumpen von Wasser in höher gelegene (künstliche) Seen gespeichert werden. Das regulierte Ablassen in Turbinen wandelt diese Energie in grundlastfähigen Strom. Diese Methode hat einen hohen Wirkungsgrad und ist eine Grundvoraussetzung für die Nutzung der Windenergie.

Die Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken ist jedoch mit weitreichenden Eingriffen in die Natur verbunden. Es müssen Staudämme errichtet und Täler überflutet werden. Daher bestehen massive Proteste der Bevölkerung gegen solche Vorhaben. Zudem hat aus Naturschutzgründen der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Möglichkeiten von Pumpspeicherkraftwerken in Deutschland für begrenzt gehalten. Diese Grundsatzeinstellung muss aufgrund der kurzfristig notwendig werdenden Speicherkapazitäten überdacht und ggf. ebenfalls neu bewertet werden.


Auswirkungen auf die Energiekosten

Zunächst ist wichtig voran zu stellen, dass die Energieversorgung in Deutschland gesichert ist. Über zusätzliche Kapazitäten im fossilen Kraftwerkspark sowie Zukäufe aus dem Ausland können die entstehenden Stromlücken geschlossen werden. Dennoch wird dies nicht zu gleichbleibenden Kosten möglich sein. Wie hoch die Preissteigerungen sein werden, kann derzeit seriös jedoch nicht abgesehen werden. Am 15. März 2011, also kurz nach den Ereignissen in Japan, waren Preissteigerungen von 6 Prozent an der Strombörse EEX zu beobachten. Dabei handelt es sich jedoch um Spekulationssteigerungen. Dennoch zeigen sie, dass auch die Branche von einem Preiseffekt durch das Abschalten der alten Kernreaktoren ausgeht.

Die Spekulationen in der Presse reichen von (verkraftbaren) 1 Ct/kWh (entspricht einer Steigerung von ca. 2 Prozent) bis hin zu 10 Prozent bei Haushalten und 10 bis 20 Prozent Steigerung für die Industrie. Wie sich diese Preissteigerungen auf die Unternehmen und Unternehmenspolitik auswirken wird, kann nicht abgesehen werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen der Energiegutachten, die von einem Abwandern insbesondere der Produktion aus Deutschland ausgehen. Wie die Politik diesen unerwünschten Effekt verhindern will, muss in den kommenden Wochen nach genauer Auswertung der neuen Situation angegangen werden.


Auswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien

Entgegen dem, was man grundsätzlich in einer solchen Situation annehmen würde, darf der Zubau erneuerbarer Energien aufgrund der Abschaltung derzeit nicht forciert werden. Die Spannung im Übertragungsnetz muss stets in einem definierten Bereich gehalten werden, um die Netzstabilität nicht zu gefährden. Nach erster Einschätzung eines Übertragungsnetzbetreibers bringt das Abschalten der Kernkraftwerke keine unmittelbare Systemgefährdung der Netze mit sich. Es bedeutet aber eine stark angespannte Netzsituation. Grundlastfähige Kraftwerke spielen hierbei mit leicht regelbarer, sog. Blindleistungseinspeisung einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität.

Von den sieben Kernkraftwerken, die vorübergehend abgeschaltet werden, befinden sich derzeit fünf am Netz. Diese produzieren insgesamt 6,3 MW Energie im Jahr. Die jetzigen Abschaltungen betreffen vier Kernkraftwerke in Süddeutschland mit ca. 5 MW Leistung. Durch den Wegfall dieser Erzeuger und der Veränderung der Energieeinspeisung sind unsere Netze daher besonders belastet. Ja nach Lastflüssen rechnet ein Übertragungsnetzbetreiber in Folge der Abschaltung daher mit mehr erforderlichen Eingriffen, um die Systemsicherheit aufrechtzuerhalten. Solche Maßnahmen betreffen beispielsweise die Abschaltung von Windkraftwerken. Mit dem heutigen Stand des Netzausbaus sollte daher statt mehr Windenergie weniger Windenergie eingespeist werden, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Erst wenn die Windenergie über neue Übertragungsnetze zu- und abgeleitet werden kann, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im Windbereich sinnvoll. Künftig werden wir andernfalls über die EEG-Vergütung an noch mehr Tagen Windenergie zahlen, die eben nicht ins Netz eingespeist und damit genutzt werden kann.


Haushalt und Umbau der Energielandschaft

Aus der Laufzeitverlängerung sollten bis 2016 über die Brennelementesteuer 2 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt gespeist werden. Diese werden dem Haushalt nun nicht mehr in dieser Höhe zur Verfügung stehen. Dieses ist aber das Geringste unserer Probleme.

Der Umbau des deutschen Energiesystems wird jedoch nur zum Teil durch die Umstellung der Erzeugung von erneuerbaren Energien im Strombereich erfolgen können. Der weit überwiegende Teil wird durch Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Immobilien und Industrieprozesse stattfinden. Auch sind beispielsweise die Techniken im Bereich der offshore-Energiegewinnung, der Anbindung der geplanten Parks an deutsche Netze und im Bereich der Speicherforschung generell noch lange nicht ausgereift. Hierfür sollten die abgeschöpften Gewinne aus der Laufzeitverlängerung im Energie- und Klimafonds genutzt werden.

Hinzu kommt, dass die Investitionen nun zeitlich gerafft, also in einer viel kürzeren Zeitspanne getätigt werden müssen. Damit liegen die jährlichen Belastungen deutlich höher als ursprünglich vorgesehen. Auch müssen diese nun durch die Bevölkerung getragen werden. Denn auf das Geld, das uns durch die Verlängerung der Laufzeiten zur Verfügung gestanden hätte, können wir in diesem Maße nicht mehr zurückgreifen.


In den kommenden drei Monaten werden wir alle Aspekte der Energiegewinnung mit ihren jeweiligen Konsequenzen diskutieren müssen. Auf der Basis dieser Diskussionen werden wir unseren bestehenden Weg im Energiekonzept überprüfen und ggf. neu justieren müssen. 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny MdB


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