Judith Skudelny

Newsletter Februar 2019

Diesen Monat haben wir viele Entscheidungen getroffen, die unser Land auf lange Zeit prägen werden. Beim Digitalpakt gab es endlich eine Einigung im Vermittlungsausschuss. Der Beschluss modernisiert unsere Schulen und macht unsere Kinder fit für die Zukunft. Weniger gut fiel leider der Kompromiss um den §219a über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus. Anstatt den Paragraphen komplett zu streichen, werden Frauen in ihrem Informationsrecht weiterhin behindert und Ärztinnen und Ärzte weiterhin kriminalisiert.

In dieser Ausgabe meines Newsletter stelle ich Ihnen außerdem zwei Konzepte vor, die unsere Fraktion in den Bundestag eingebracht hat: Die Basis-Rente und die Abschmelzung des Mittelstandsbauchs. Mit unserem Antrag zur Einführung einer Basis-Rente hat die FDP-Bundestagsfraktion einen wirksamen und finanzierbaren Vorschlag vorgelegt, der Altersarmut wirksamer bekämpft als das Konzept der Grundrente der Großen Koalition. Der Mittelstandsbauch belastet gerade die Leistungsträger aus der Mitte der Gesellschaft unverhältnismäßig. Obwohl die Staatseinnahmen sprudeln, entlastet die Bundesregierung unsere Bürgerinnen und Bürger nicht - das wollen wir ändern!

Mit dem Reformvorschlag der FDP zur Anpassung des Fragerechts werfe ich außerdem einen kleinen Blick hinter die Kulissen des Bundestags.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Herzliche Grüße

Ihre

Judith Skudelny

Gerecht und finanzierbar: die Basis-Rente

Wer gearbeitet und vorgesorgt hat, muss im Alter mehr haben als der, der nicht gearbeitet hat. Dieser Grundsatz gilt für uns Freie Demokraten auch dann, wenn jemand auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist. Deshalb braucht es eine echte Basis-Rente, indem in die gesetzliche Rente ein anrechnungsfreier Anteil von 20 Prozent eingeführt wird. Die Hürden für den Bezug von Grundsicherung im Alter werden abgebaut, weil die Grundsicherung unter einem Dach der gesetzlichen Rente beantragt und ausgezahlt wird.

Deutschland braucht einen neuen Kurs in der Rentenpolitik. Das im Herbst 2018 von der Großen Koalition verabschiedete Rentenpaket bestand aus Maßnahmen, von denen 90 Prozent gar nicht zielgenau die Altersarmut bekämpfen, ganz zu schweigen von der ungeklärten Finanzierung. Mit diesem Gesetz hat die GroKo neue Ansprüche geschaffen, die bis Mitte des nächsten Jahrzehnts ein Volumen von 35 Milliarden Euro annehmen. Kurzfristig also Verteilung per Gießkanne. Wie es mit der Rentenpolitik langfristig weitergeht, soll derweil eine Kommission herausfinden.

Die Freien Demokraten haben drei große Problemfelder identifiziert, die wir für ein langfristig stabiles Rentensystem als entscheidend erachten:

  1. Zielgenaues Vorgehen gegen Altersarmut
  2. Verbesserung der kapitalgedeckten Vorsorge
  3. Modernisierung und Anpassung der Rente an vielfältige Lebensläufe

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente steht vor einer großen Herausforderung. Immer weniger Jüngere müssen die Renten von immer mehr Älteren finanzieren. Das Rentensystem bleibt vor diesem Hintergrund nur dann stabil und finanzierbar, wenn wir alle Generationen berücksichtigen und die Lasten fair verteilen. Stattdessen hat die Große Koalition ein Rentengeschenk gemacht, das einen Keil zwischen die Generationen treibt. Die Bundesregierung legitimiert ihre Politik mit der Angst vor sinkenden Renten. Dabei steigen auch in der bestehenden Rentenformel die Renten, wenn Lohnentwicklung und demografische Situation es zulassen. Mit der Grundrente setzt die Große Koalition vielmehr das Prinzip außer Kraft, dass die eingezahlten Beiträge die Höhe der Auszahlung bestimmt. Die Grundrente kümmert es nicht, wer tatsächlich Bedarf hat. Sie ignoriert völlig, wie viel Menschen gearbeitet und ob sie selbst vorgesorgt haben. Sie ist somit weder fair noch zielgenau, dafür jedoch sehr teuer.

Um die Altersarmut zu bekämpfen, legen wir Freie Demokraten mit der Basis-Rente darum ein eigenes, gut kalkuliertes Modell vor. Unser Vorschlag bekämpft Altersarmut zielgenau, indem jeder berechtigte Bezieher einer Grundsicherung besser gestellt wird. Davon profitieren rund 80 Prozent aller Bezieher von Grundsicherung im Alter, also rund 400 000 Personen.

Aktuell werden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Bezug von Grundsicherung im Alter komplett darauf angerechnet. Das ist ungerecht gegenüber Menschen, die trotz langjähriger Erwerbstätigkeit und gezahlten Pflichtbeiträgen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Für viele Menschen ist der Gang zum Amt, um Grundsicherung zu beantragen, demütigend. Das gilt besonders, wenn ihre Rente trotz zusätzlicher Altersvorsorge nicht ausreicht.

Für alle Formen der Altersvorsorge soll es einen anrechnungsfreien Betrag geben. Echte Basis-Rente bedeutet: Einkünfte aus der gesetzlichen Rente werden beim Bezug von Grundsicherung jeweils nur zum Teil angerechnet. Dies soll durch einen anrechnungsfreien Anteil von 20 Prozent der Ansprüche geschehen. So gilt: Je höher die durch Beitragszahlungen erworbenen Ansprüche sind, desto mehr kann jeder Einzelne davon behalten. Auch Ansprüche aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollen nur zum Teil angerechnet werden. Hier besteht seit 1. Januar 2018 allerdings bereits eine Regelung. Zudem soll Antrag und Auszahlung von gesetzlicher Rente und Grundsicherung im Alter für Menschen ohne ausreichende Existenzsicherung unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengeführt werden. 

Mittelstandsbauch abschaffen: Steuerliche Entlastung für die Mitte der Gesellschaft!

Stetig steigt die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland. Trotz immer höherer Rekordeinnahmen des Staates unternimmt die Bundesregierung nichts, um die Steuer- und Abgabenlast zu senken. Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen steigt die Steuerlast im progressiven Steuertarif besonders schnell an. Das ist leistungsfeindlich und ungerecht. Mit unserem Chancentarif wollen wir die Steuerzahler entlasten. Sie sollen mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben.

Die Einkommenssteuer ist progressiv. Der Steuersatz steigt also mit wachsendem Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Steuersatz. Daran wollen wir Freie Demokraten im Bundestag nicht rütteln. Leider steigt der Steuersatz aber gerade bei kleinen und mittleren Einkommen besonders stark an. Bei einer Gehaltserhöhung oder bei Mehrverdienst, beispielsweise durch Überstunden, bleibt vom hart verdienten Lohn besonders wenig übrig, mitunter nicht einmal die Hälfte von jedem hinzu verdienten Euro. Dass die höchsten Steuersätze bereits bei Durchschnittsverdienern anfallen, kann und darf nicht sein. Das führt in der Folge auch zu negativen Arbeitsanreizen.

Bei hohen Einkommen fällt der Anstieg des Steuersatzes geringer aus. Diese Wölbung im Verlauf des Steuertarifs wird als Mittelstandsbauch bezeichnet. Er ist ungerecht und gehört abgebaut. Wir fordern, die Leistungsträger in der Mitte der Gesellschaft spürbar zu entlasten.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen gleicht die Große Koalition lediglich die kalte Progression aus. Wir brauchen eine faire Balance zwischen den Belastungen von Bevölkerung sowie Unternehmen und den Einnahmen des Staates. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen fairen Anteil an den Wachstums- und Wohlstandsgewinnen erhalten. Ein fairer Tarif der Einkommenssteuer entlastet die Bevölkerung und kurbelt langfristig die Nachfrage an.

Unser Vorschlag sieht vor, den Einkommenssteuertarif so anzupassen, dass die Steuerlast nicht gerade bei den kleinen und mittleren Einkommen am stärksten ansteigt. Der zweite Tarifeckwert von 14532 Euro soll um 1000 Euro erhöht werden, sodass der jeweils nächste Steuersatz erst bei höherem Einkommen greift. Dadurch wird der Mittelstandsbauch abgeflacht, der Tarif leistungsgerecht und chancenorientiert umgestaltet. Jeder Steuerzahler ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 9 408 Euro hätte etwas davon.

Eine Beispielrechnung: Der erste Schritt unseres Anti-Mittelstandsbauch-Programms würde einem durchschnittlichen Arbeitnehmer in Vollzeit mit einem Jahresbrutto von 45 000 Euro monatlich rund 125 Euro mehr bringen. In den Folgejahren soll der Mittelstandsbauch schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden.

Das Gesetz dient der Entlastung der Bürger, sie ist dringend notwendig und angesichts erheblicher Steuermehreinnahmen sowie eines zu erwartenden positiven Konjunktureffektes auch finanzierbar.

Blick hinter die Kulissen: Unser Antrag auf Veränderung des Informationsrechts für Abgeordnete

Als Abgeordnete des Bundestages ist es meine Aufgabe, mich über politisch relevante Sachverhalte zu informieren. Parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung sind dabei praktisch. So erhalte ich Informationen, die ich für die Ausübung meines Mandats benötige.

Als das Bundeskabinett beispielsweise Anfang November beschloss, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um die Fahrverbote zu überprüfen, habe ich mich schriftlich an die Bundesregierung gewandt. Ich habe nachgefragt, welche Daten konkret zur Durchsetzung der Diesel-Fahrverbote automatisiert erfasst werden und mit welchen Daten des Kraftfahrzeugbundesamtes abgeglichen werden. Aus der Antwort ging hervor, dass künftig neben dem Kennzeichen auch das Foto des Fahrers gespeichert wird. Das Verfahren entspricht damit ziemlich genau dem von Geschwindigkeitskontrollen – mit einem großen Unterschied: Anders als bei Tempokontrollen werden nicht nur die Personen geblitzt, die gegen die Regeln verstoßen, sondern jedes Auto, ganz gleich ob Diesel, Benziner oder Elektroauto. Dieses Vorhaben war eine datenschutzrechtliche Katastrophe, die dank des Fragerechts ans Licht kam.

Das Fragerecht für die Mitglieder Bundestages beruht auf der Annahme, dass die Regierung vor allem dort, wo es um ihre eigenen Handlungen und Maßnahmen sowie die von ihr geleitete Verwaltung geht, über einen Informationsvorsprung verfügt. Durch das Fragerecht wird Waffengleichheit hergestellt. Das parlamentarische Fragerecht ergibt sich unmittelbar aus Art.38 I und 20 II 2 GG. Unterschieden wird zwischen Großer Anfrage, Kleiner Anfrage, Schriftlicher Frage und Mündlicher Frage. Die Bundesregierung unterliegt grundsätzlich einer Antwortpflicht und muss eine vollständige und zutreffende Antwort abgeben.

Leider sind die Antworten der Bundesregierung oft nicht zufriedenstellend. In einem Fall habe ich angefragt, ob der Bundesregierung bekannt ist, zu welchem Zeitpunkt die Überarbeitung einer bestimmten EU-Verordnung vorliegen dürfte. Die Antwort lautete: Es liegen keine Erkenntnisse vor. Am selben Tag, an dem ich diese Antwort erhielt, veröffentlichte ein Bundesministerium in einer Pressemitteilung den Hinweis, dass eben genau diese Verordnung, nach der ich mich erkundet hatte, überarbeitet worden ist. Das frustriert dann doch sehr.

Die Freien Demokraten planen jetzt, das bestehende Fragerecht zu überarbeiten. Wir beantragen, die Fragestunde im Bundestag abzuschaffen. Die Fragestunde dauert derzeit in jeder Sitzungswoche ungefähr zwei Stunden. Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, für die Fragestunde bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Rein zahlenmäßig betrachtet spielen Mündliche Fragen im Vergleich zu Schriftlichen Fragen eine deutlich untergeordnete Rolle.

Generell steht der Mehrwert der Fragestunde in keinem Verhältnis zum zeitlichen Aufwand. Meistens antworten parlamentarische Staatssekretäre mit vorbereiteten Sprechzetteln auf Fragen, die bereits Tage zuvor eingereicht wurden. Der Erkenntnisgewinn für Öffentlichkeit und Parlament reicht damit nicht über den einer schriftlichen Einzelanfrage hinaus. Dafür geht dem Parlament durch die Fragestunde aber Zeit verloren, die für wichtige Debatten gebraucht wird.

Im Gegenzug zur Abschaffung der Fragerunde soll jeder Abgeordnete dann acht statt bislang vier schriftliche Einzelfragen pro Monat an die Regierung stellen dürfen. Das stärkt das Fragerecht des Einzelnen immens, übermittelt Informationen ebenso gut wie durch die Fragestunde und spart allen Beteiligten Zeit.

Update: Einigung auf Grundgesetzänderung beim Bildungspakt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf eine Grundgesetzänderung verständigt, die den Bildungsföderalismus in Deutschland modernisiert. Dafür hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag lange gekämpft. Mit der Einigung ist der Weg frei für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bildung. Das wichtige Signal von Bund und Ländern: Eine Verbesserung der Bildungschancen in Deutschland darf nicht an föderalem Zuständigkeitsgerangel scheitern.

Die Einigung ist eine sehr gute Nachricht für Schüler, Eltern und Lehrer. Wir Freie Demokraten hätten gerne noch eine weitergehende Lösung gesehen, aber verglichen mit dem ursprünglichen Vorschlag der Großen Koalition ist ein großer Fortschritt erzielt worden. Die FDP-Fraktion hat gemeinsam mit den Grünen wichtige Punkte erreicht:  Mit der Steigerung der Leistungsfähigkeit wird erstmals ein klares Ziel für Bundesgelder in das Grundgesetz geschrieben. Zudem kann der Bund künftig nicht nur in Kabel und Beton investieren, sondern auch in die Schulung von Lehrpersonal oder die Unterstützung durch IT-Spezialisten. Den Vermittlungsvorschlag zur Verfassungsreform tragen alle 16 Länder und alle Bundestagsfraktionen, ausgenommen der AfD.

Für Baden-Württemberg bedeutet die Einigung im Verfassungsstreit, dass in den nächsten fünf Jahren zusätzliche 650 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der fast 4600 öffentlichen und privaten Schulen im Land fließen. Das ergibt im Schnitt knapp 143 000 Euro pro Schule und eine durchschnittliche jährliche Fördersumme von gut 28 500 Euro. Bei 1,5 Millionen Schülerinnen und Schülern im Land sind das pro Kopf und Jahr 86,74 Euro. Laut dem Stuttgarter Kultusministerium stellt das Land zusätzlich weitere 150 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für die Digitalisierung der Schulen bereit.

Die FDP-Fraktion hat erreicht, dass Deutschland unserem Ziel weltbester Bildung ein Stück näher kommt. Die Große Koalition und allen voran Bildungsministerin Karliczek müssen jetzt zügig den Digitalpakt umsetzen und die neuen Möglichkeiten bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Leben füllen.

Update: Bundesregierung ändert Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – Streichung des Paragraphen wäre richtiger!

Die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Streit auf einen Kompromiss beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche geeinigt. Ich empfinde das Resultat als eine Frechheit, sowohl aus juristischer als auch aus frauenpolitischer Sicht. Den Regierungsentwurf habe ich bei der Abstimmung im Parlament abgelehnt. Stattdessen habe ich dreimal für die Abschaffung von §219a gestimmt.

Der Paragraf 219a untersagt, Abtreibungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen, wenn dadurch ein finanzieller Vorteil entsteht oder dies in grob anstößiger Weise geschieht. Die Bundesregierung verspricht sich von ihrer Reform bessere Information von schwangeren Frauen in Notsituationen und zugleich mehr Rechtssicherheit für praktizierende Ärzte. Nach dem Kompromiss sollen Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Die Bundesärztekammer soll eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Kliniken erstellen, die Abbrüche durchführen. Zu Verlinkungen zu weiteren Informationsangeboten soll es nur sogenannten neutralen Stellen kommen, die das Gesetz ausdrücklich benennt.

Damit bleibt die ärztliche Information beschränkt. Frauen, die ungewollt schwanger werden, müssen das Recht auf schnelle und kompetente Hilfe haben. Bislang finden Frauen in Not kaum einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Durch die Neuregelung wird sich das kaum ändern. Ärzte werden weiterhin unnötig kriminalisiert und durch das Gesetz eingeschüchtert. Hier von Rechtssicherheit zu sprechen, ist blanker Hohn. In unseren Augen stellt es keine Werbung dar, wenn Ärzte oder anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichten, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Gleiches gilt, wenn die Information in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern veröffentlicht wird. Eine Streichung von 219a wäre somit der richtige Weg gewesen, um die Information betroffener Frauen sicherzustellen und Ärzten echte Rechtssicherheit zu bieten.

Neben uns Freien Demokraten hatten auch Grüne und Linke jeweils eigene Anträge in den Bundestag eingebracht, die im Kern die Streichung des §219a vorsahen. Ich habe nicht nur den FDP-Antrag unterstützt, sondern auch die Vorschläge von Grünen und Linken. Weil sie in der Sache richtig waren.