Judith Skudelny

Newsletter Februar 2020

in dieser Ausgabe habe ich mit Organspende und Ehrenamt zwei Themen für Sie, die zwar eher selten im Zentrum der politischen Debatte stehen, für unser Zusammenleben jedoch von großer Wichtigkeit sind!

Alle, die nicht mehr an unserer hervorragenden Veranstaltung über E-Fuels teilnehmen konnten, können jetzt nochmal Fakten tanken und die Diskussion mit dem hochkarätigen Panel um Norbert Haug vor vollem Haus hier ansehen: 

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In Deutschland mangelt es eklatant an Spenderorganen

Die Debatte war emotional, ging es doch um Menschenleben: Vergangenen Monat hat sich der Bundestag mit der Neuregelung zur Organspende auseinandergesetzt. Mir ist wichtig festzuhalten: Wir haben nicht über das Ziel gestritten. Vielmehr ging es darum, wie wir die Situation der Menschen, die auf ein Organ warten, verbessern können. Wir waren uns fraktionsübergreifend einig, dass die Zahl der verfügbaren Organe erhöht werden muss, damit  mehr Menschenleben gerettet werden können.

Die Zahl der Organspenden ist in Deutschland sehr niedrig. Das liegt nicht zuletzt am Organspendenskandal, der im Sommer 2012 bekannt wurde. Mehrere Kliniken hatten Daten manipuliert, um bestimmte Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Die Zahl der Organspender ging daraufhin deutlich zurück. 2017 standen den rund 10 000 Menschen auf Wartelisten nur 797 Spender mit insgesamt 2594 Spenderorganen gegenüber. Das ist ein extremes Missverhältnis. Die weitaus meisten dieser Patienten warten auf eine Spenderniere.

Die Frage, wie wir mehr Menschen zu einer Organspende bewegen können, beschäftigt die Politik darum immer wieder. Im Prinzip gibt es zwei Hauptpositionen: Die alte Gesetzeslage schrieb fest, dass nur Organspender sein kann, wer sich dazu ausdrücklich bereit erklärt. Dieses Vorgehen wird als Zustimmungslösung bezeichnet. Als ihr Gegenentwurf gilt die Widerspruchslösung. Nach diesem Verfahren würde jeder Mensch automatisch als Organspender gelten und müsste sich ausdrücklich dagegen aussprechen, wenn er kein Organ spenden möchte. Wenn auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt wäre, würde die Organentnahme als zulässig gelten.

Ob Spender oder Empfänger – auf beiden Seiten haben wir es mit ganz individuellen Schicksalen zu tun, denen wir gerecht werden müssen. Wie viele meiner Freunde und Bekannten habe ich selbst seit vielen Jahren einen Organspendeausweis und bin selbst auch regelmäßige Blutspenderin. Ich habe mich mit dem Thema auseinandergesetzt und für mich persönlich ist die Entscheidung, meine Organe spenden zu wollen, die richtige. Eben diese Frage kann aber jeder Mensch nur für sich selbst entscheiden.

Die Widerspruchslösung verletzt darum in meinen Augen das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Sie verkehrt die freie Entscheidung, Organe zu spenden, ins Gegenteil. Schweigen ist keine Zustimmung. In solchen Existenzfragen halte ich eine ausdrückliche Zustimmung für die bessere Lösung. Ich habe daher seit langem für eine Entscheidungslösung plädiert. Bei der Entscheidungslösung ist der Beschluss für oder gegen eine Organspende freiwillig. Beim Behördengang  werden in dem Fall die Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob sie Organspender sein wollen oder nicht und können ihre Entscheidung klar äußern.

Für diese Lösung hat auch die Mehrheit der Abgeordneten gestimmt. Es wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in ein Online-Register ermutigen sollen, das jetzt eingerichtet wird. Die Bürger sollen so die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen.

Ich hoffe sehr, dass es uns damit gelingt, zukünftig mehr Menschen zu einer Organspende zu bewegen und mehr Menschenleben zu retten.

Organspendeausweis Skudelny

Mehr Zeit für‘s Ehrenamt!

Was die Ehrenamtlichen in unserem Land Woche für Woche, Tag für Tag leisten, ist enorm. Ob in der sozialen Arbeit, im Sport, in den Kirchen oder anderen Verbänden: Wir brauchen den Einsatz der Menschen. Sie finden die neuralgischen Punkte unserer Gesellschaft. Und dort, wo kontinuierliche Unterstützung, Veränderung, Reparatur oder neue Ideen gefragt sind, springen die Ehrenamtlichen beherzt ein. So entstehen Zusammenhalt und Stolz auf das gemeinsam Erreichte. Mit ihrem Einsatz stiften sie Solidarität, wie es der Staat nie organisieren könnte! Dafür verdienen die Ehrenamtlichen unseren Respekt. Und zwar nicht nur am alljährlichen Tag des Ehrenamts, dem 5. Dezember. Sondern Woche für Woche, Tag für Tag.

Durch politische Auflagen wird das Ehrenamt allerdings geschwächt. Viele Vereine und Organisationen klagen inzwischen über fehlende Helferinnen und Helfer. Ein entscheidender Faktor für diese bedauerliche Entwicklung sind die hohen Regulierungen. Haftungsfragen, bürokratische Hürden wie die Steuern- und Abgabenordnung, Arbeitszeitreglungen erschweren die Ausübung der Freiwilligenarbeit. Wertvolle Zeit geht verloren, weil Betreuer von Jugendfreizeiten ihre Arbeitszeit exakt dokumentieren müssen oder der DRK-Vorsitzende eines kleinen Ortsverbandes einen 160 Seiten langen Ratgeber Steuern berücksichtigen muss. Das Bürokratie-Barometer der Stiftung Aktive Bürgerschaft aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, dass bei Führungskräften der Stiftung von jeder eingesetzten Stunde 32 Minuten aufgewendet wurden, um bürokratische Vorgaben zu erfüllen. Sie beklagen auch, dass der Bürokratieaufwand deutlich höher als noch vor fünf Jahren ausfällt. Solche Entwicklungen muss das Parlament verhindern.

Unsere FDP-Bundestagsfraktion hat daher einen Ehrenamts- und Engagement-Check angeregt. Das bedeutet, dass jedes neue Gesetz und jede neue Richtlinie und Maßnahme darauf überprüft wird, welche Auswirkungen sie für das Ehrenamt hat. Zusammen mit Vereinen und Verbänden wollen wir Qualitätskriterien entwickeln, die dann in den einzelnen Ministerien bei Gesetzesvorhaben zu beachten sind. So entsteht ein neues Bewusstsein für die Arbeit der Ehrenamtlichen, und auch unliebsame Nebenwirkungen eines Beschlusses werden frühzeitig erkannt. Großartigen bürokratischen Mehraufwand für den Gesetzgeber erwarten wir durch den Check übrigens nicht.

FDP ist für außerdem für die Schaffung einer Ombudsstelle als zentrale Anlaufstelle für notwendige Veränderungen, Erleichterungen und Verbesserungen in der Gesetzgebung.

Die Regierungsparteien sprechen sich hingegen für eine Ehrenamtsstiftung aus. Damit bevormunden sie die Zivilgesellschaft und schränken obendrein das parlamentarische Haushaltsrecht ein. Eine solche Stiftung würde am Tropf der Regierung hängen. Wer zahlt, bestimmt bekanntlich auch die Musik: Drei Ministerien würden bei der Stiftung den Ton angeben und damit ein Vetorecht besitzen. Sie sind, es die dann darüber entscheiden, welche Akteure aus der Zivilgesellschaft in Projekte eingebunden werden. Für die Akteure ist damit auch klar, dass sie vom Wohlwollen der Ministerien abhängen. Wir finden, dass so etwas nicht sein darf!

Die Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass die Zivilgesellschaft stark und unabhängig von den Ministerien agieren kann. Damit die vielen Freiwilligen im Land ihre Zeit dort investieren können, wo sie wirklich gebraucht wird.