Judith Skudelny

Newsletter Mai 2020

die Veranstaltung zu den E-Fuels und ihrem Beitrag zum Klimaschutz Anfang Februar war ein voller Erfolg, am Montag, 11. Mai machen wir unsere Folgeveranstaltung Neue Kraftstoffe für den Verbrennungsmotor - Live-Talk. Wir diskutieren, vor welchen Herausforderungen die Automobilbranche und deren Arbeitnehmer nun stehen, wie wir den Automobilstandort Stuttgart erhalten und gleichzeitig das Klima schützen können. Machen Sie mit!

Mit freundlichen Grüßen

Judith Skudelny

Flyer Veranstaltung

Was ist das eigentlich, so eine Zoonose?

Vielleicht haben Sie den Begriff „Zoonose“ noch nie zuvor gehört. Mit den Auswirkungen einer Zoonose sind Sie allerdings in Zeiten von Covid-19 bestens vertraut: Sie erleben Ausbruch und Etablierung einer neuen Zoonose hautnah mit. Mit dem Begriff werden Infektionskrankheiten bezeichnet, die natürlicherweise in Tieren und Menschen vorkommen und wechselseitig übertragen werden können. Bekannte Beispiele hierfür sind HIV, Salmonellen, Tollwut, Fuchsbandwurm und nun auch das neue SARS-CoV-2, das die Covid-19-Krankheit auslöst. Besonders seit Ebola und mit MERS und SARS sind Zoonosen und ihre Auswirkungen weiter in das Bewusstsein gerückt.

Häufig werden der Hunger nach mehr landwirtschaftlich nutzbarer Fläche und die damit zusammenhängende Zerstörung von Lebensräumen, besonders in den Tropen, als Ursache genannt. Ein weiterer Faktor ist der Umgang mit Wildtieren, der in vielen Teilen der Welt aus kulinarischen oder medizinischen Gründen, oft aber auch aus Armut heraus, zur Jagd sowie zum Handel und Verzehr von Wildtieren führt. Gute hygienische Bedingungen auf den Märkten, wo diese Wildtiere lebendig oder bereits zubereitet zum Verkauf angeboten werden? Häufig Fehlanzeige. Hygiene ist jedoch ein essenzieller Bestandteil zur Kontrolle von übertragbaren Krankheiten. Eine weitere Möglichkeit, von Tieren auf Menschen transportierte Krankheiten zu verhindern, ist die Impfung, zum Beispiel gegen Tollwut. Gibt es keine wie beim Fuchsbandwurm, helfen Abstand und größtmögliche Hygiene.

Wir sollten aus der Corona-Krise lernen, vor allem aber die richtigen Rückschlüsse ziehen. Das bedeutet in meinen Augen weder eine Abkehr vom globalen Handel noch einen Rückfall auf einschränkende Grenzen. Denn gerade in Zeiten der Krise ist ein vernünftiges Miteinander für die Bewältigung entscheidend. Die Vorteile der Globalisierung überwiegen das Risiko zukünftiger Zoonosen.

In der Zukunft sollten wir die internationale, interdisziplinäre Forschung im Bereich Zoonosen fördern. Meinen Vorschlag hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angenommen und mehr Unterstützung und Informationen angekündigt. Die WHO (World Health Organization) verfügt bereits über ein globales Frühwarnsystem für Tierkrankheiten einschließlich Zoonosen. Solch ein Programm funktioniert aber nur, wenn betroffene Staaten über neuartige Erkrankungen frühzeitig und umfassend informieren und die Weltgemeinschaft gemeinsam an einer Lösung arbeiten kann. Denn was die derzeitige Situation in vielen Staaten zeigt: ein Alleingang ist bei einer Mammutaufgabe wie einer Pandemie eher eine schlechte Idee.

Wenn Sie sich für die Thematik „Wildtierhandel und Zoonosen“ interessieren und mehr erfahren möchten, lade ich Sie herzlich ein, dem öffentlichen Fachgespräch mit gleichnamigem Titel am Mittwoch, dem 13. Mai, um 11 Uhr online unter bundestag.de/mediathek zu folgen.

Virus

Corona konkret: Kein Impf- und Immunitätsausweis – Freiheit und Grundrechte schützen!

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu unterbinden, wurden in Deutschland viele Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit massiv eingeschränkt und teilweise ganz außer Kraft gesetzt. Zu Beginn der Pandemie war das verhältnismäßig. Doch mit zunehmender Dauer greifen die Einschränkungen immer tiefer in die Grundrechte ein, lassen sich aber immer schwerer rechtfertigen. In einer Demokratie gehören diese Maßnahmen regelmäßig auf den Prüfstand.

Von Bürgerrechtlern besonders kritisch betrachtet wurde das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. In einem ersten Entwurf des Bundesgesundheitsministers hat sich eine Passage über einen Impf- und Immunitätsausweis befunden, die gemeinhin als Impfpflicht aufgefasst werden konnte. Der umstrittene Gesetzestext sah vor, dass eine Person „wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität“ von etwaigen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen „ganz oder teilweise ausgenommen werden kann“. In anderen Worten: Wer den Nachweis bei sich führt, darf sich frei bewegen. Alle anderen können in ihrer (Bewegungs-)Freiheit beschnitten werden.

Dieser in meinen Augen unnötige und unverhältnismäßige Passus wurde mittlerweile aus dem Entwurf gestrichen. Leider deutet jedoch einiges darauf hin, dass der Bundesgesundheitsminister das Vorhaben vorerst nur ausgesetzt und nicht gänzlich verworfen hat. Ein Impf- und Immunitätsnachweis hätte immense Tragweite. Gegen dessen Einführung spricht gleich eine Vielzahl von Gründen.

Zunächst: Trotz intensiver Forschung existiert noch kein Impfstoff gegen das Corona-Virus. Es kann aktuell auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein solcher Impfstoff schnell für viele Millionen Menschen verfügbar sein wird. Noch schwerer wiegt, dass wir derzeit nicht gesichert sagen können, ob Personen, die bereits mit dem Corona-Virus infiziert waren, auch tatsächlich gegen eine erneute Erkrankung immun sind! Dass der Gesundheitsminister einen Nachweis fordert, geht völlig an der Lebensrealität vorbei. Weder ist ein wirksamer, sicherer und verträglicher Impfstoff überhaupt absehbar, noch ist belegt ist, dass durch vorhandene Antikörper eine ausreichende Immunität besteht.

Mit seinem Vorstoß kehrt der Gesundheitsminister zudem die Beweislast um: Bürgerinnen und Bürger wären mit einem Impf- und Immunitätsnachweis dazu verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, damit sie ihre Grundrechte weiterhin uneingeschränkt ausüben dürfen. Die FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag hat sich in ihrer Sitzung diese Woche klar gegen die Einführung einer solchen Zweiklassengesellschaft aus Geimpften und Immunisierten auf der einen und Nicht-Geimpften und Nicht-Immunisierten auf der anderen Seite gestellt. Es kann nicht sein, dass die Teilnahme am öffentlichen Leben, die Nutzung des ÖPNV, der Besuch eines Gottesdiensts oder gar das Betreten eines Werksgeländes nur nach Nachweis der Impfung oder Immunisierung gegen das Corona-Virus zulässig wird!

Eine nachzuweisende Impf- oder Immunitätsdokumentation birgt außerdem das Risiko, dass sich Menschen beispielsweise durch Corona-Parties bewusst mit der Krankheit anstecken, um nach der Genesung wieder in den Genuss ihrer vollen Grundrechte zu kommen. Insbesondere Selbständige oder Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen könnten sich gezwungen sehen, möglichst rasch einen Immunitätsnachweis zu erwerben, um mittelfristig ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das unterminiert jegliche Anstrengungen, die bisher zur Entlastung des Gesundheitswesens getroffen wurden.

Am schwersten wiegt für mich aber eine simple Feststellung: Sobald ein wirksamer Impfstoff flächendeckend verfügbar ist, sind jegliche Restriktionen sowieso hinfällig. Freiheitsrechte sind ein hart erkämpftes Gut, welche auch jetzt und darüber hinaus geschützt und gewahrt werden müssen. Ausgangssperren, Kontaktverbote und Ladenschließungen sind massive Eingriffe in unsere Freiheitsrechte und für eine liberale Gesellschaft auf Dauer nicht zu verkraften. Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, obliegt es ohnehin der Verantwortung der Menschen, Schutzmaßnahmen zu treffen. Wie weit man dabei geht, ob man sich impfen lässt, eine App installiert oder auf Restaurantbesuche verzichtet, ist jedem selbst zu überlassen. Staatliche Freiheitseinschränkungen sind spätestens dann nicht mehr verhältnismäßig.

Die schwerwiegenden Auswirkungen der Freiheitseinschränkungen müssen immer wieder mit dem Gesundheitsschutz abgewogen werden. Die Nebenwirkungen des Impf- und Immunitätsausweises überwiegen seinen Nutzen bei Weitem. Anstatt langfristig die Freiheit unserer Gesellschaft einzuschränken, müssen wir ständig prüfen, wie wir unter Beachtung des Infektionsschutzes schrittweise wieder zur Normalität einer offenen Gesellschaft zurückkehren können. Sollte der Gesundheitsminister seine überzogene Idee doch wieder aufwärmen, werde ich mich auch weiterhin für die Freiheit der Menschen einsetzen!

Europaflagge

Corona darf Europa nicht zerteilen - Rückkehr zu offenen Grenzen

Positionspapier der FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag

Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus hat in den vergangenen Monaten drastische Maßnahmen zu dessen Eindämmung erfordert. Das Virus hat sich nicht gleichförmig ausgebreitet. Gerade zu Beginn der Pandemie in Europa waren regionale Hotspots deutlich erkennbar. In dieser Phase konnten Beschränkungen der grenzüberschreitenden Mobilität und damit verbundene Kontrollen an den Grenzen zu den deutschen Nachbarstaaten eine Ausbreitung des Virus verlangsamen. Die damit gewonnene Zeit war hilfreich, um beispielsweise unseren Gesundheitssektor auf das Virus und eine größere Zahl an Covid-19-Erkrankten vorzubereiten sowie weitere notwendige Maßnahmen zu organisieren.

Geschlossene Grenzen dürfen im vereinten Europa niemals zur Regel werden. Inzwischen hat sich der bremsende Effekt auf das Virus durch Grenzkontrollen und Mobilitätsbeschränkung im grenznahen Raum marginalisiert, da sich die Infektionszahlen in den europäischen Ländern zunehmend angleichen. Das Risiko einer Infektion ist in den meisten Staaten weitgehend vergleichbar geworden. Die negativen Folgen geschlossener Grenzen überwiegen nun bei weitem gegenüber den anfänglich positiven Effekten zur Eindämmung des Virus.

Der Grenzübertritt ist momentan auf wenige Gruppen wie Berufspendler und den Warenverkehr beschränkt. Andere Gruppen wie beispielsweise binationale Paare und Familien neben der Ehe werden seit Wochen auseinander gerissen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen, kleinen und mittelständischen Betrieben ist nahezu zum Erliegen gekommen mit allen damit verbundenen Konsequenzen für die wirtschaftliche Prosperität in den Grenzregionen. Auch die Berufspendler und der Warenverkehr müssen weite Umwege zu den wenigen geöffneten Grenzübergängen und dortige Staus in Kauf nehmen. Als Bundestagsabgeordnete der Freien Demokraten in Baden-Württemberg sind wir überzeugt: Dieser Zustand muss schnellstmöglich beendet werden. Er schadet weit mehr, als er in der aktuellen Lage hilft. Die grundsätzliche Weigerung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat diese Realität anzuerkennen, ist mehr als fatal.

Wir fordern:

1. Rückkehr zu offenen Grenzen

Die Phase der geschlossenen Grenzen war ein akutes Notfallszenario. Die Rückkehr zu offenen Grenzen ist nicht nur geboten, sondern auch Verpflichtung im Sinne des Schengener Grenzkodex. Die grenzüberschreitende Mobilität der Europäerinnen und Europäer muss ebenso wieder ermöglicht werden wie der freie Waren- und Güterverkehr und grenzüberschreitende Dienstleistungen. Grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen müssen wieder möglich sein.

2. Europäisches Koordination bei der Bekämpfung von SARS-CoV-2 und Covid-19
Die Eindämmung der Pandemie ist keine Aufgabe, die Nationalstaaten im Alleingang gelingen wird. Das vereinte Europa bietet beste Chancen, gemeinsame Strategien gegen die Ausbreitung des Virus und zur Reduzierung der Infektionszahlen zu entwickeln und staatliches Vorgehen zu koordinieren. Bei der Entwicklung neuer regionaler Infektionsschwerpunkte müssen sich die europäischen Partner unverzüglich - beispielsweise über die National-Contact-Points im Bevölkerungsschutz - informieren. Die Überlastung nationaler Gesundheitssektoren, wie sie in Italien, Spanien und Frankreich in den vergangenen Monaten beobachtet werden konnten,  muss gemeinschaftlich verhindert werden.