Judith Skudelny

Newsletter Mai 2021

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

es war eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Das 2019 eilig zusammengezimmerte Klimaschutzgesetz der Großen Koalition ist verfassungswidrig. Anstatt jetzt aber endlich ein berechenbares und verlässliches Klimakonzept auf die Schiene zu bringen, hat die Bundesregierung wieder überstürzt gehandelt. In dieser Ausgabe beleuchte ich ausführlich das Urteil, die Reaktion der GroKo und den Gegenvorschlag der FDP-Bundestagsfraktion.

Am 16. Mai haben wir auf dem Bundesparteitag ein fulminantes Bundestagswahlprogramm beschlossen. Als Mitglied der Programmkommission durfte ich aktiv an der Gestaltung mitarbeiten und als Generalsekretärin der FDP-Baden-Württemberg viele Änderungsanträge einbringen. Welche Punkte des Programms mir persönlich besonders wichtig sind, teile ich gerne mit Ihnen in diesem Newsletter. Außerdem gebe ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Themen aus dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags, denn auch in der Pandemie geht das parlamentarische Tagesgeschäft weiter.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!

Ihre

Judith Skudelny

CO2-Deckel_FDP

Bundesverfassungsgericht will Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das erst 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz der GroKo für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung damit eine schallende Ohrfeige verpasst. Der Beschluss macht klar: Klimaschutz muss generationengerecht sein und sich an langfristigen Zielen ausrichten. Schon im Herbst 2019 habe ich in meinem Newsletter darauf hingewiesen, dass dem Gesetzespaket Berechenbarkeit und Verlässlichkeit fehlen. Genau für dieses Versäumnis hat die Bundesregierung mit dem Urteil nun die Quittung erhalten. Wären Union und SPD dem FDP-Vorschlag gefolgt, einen alle Wirtschaftszweige umfassenden Emissionshandel mit einer jährlich sinkenden Obergrenze für die Menge an CO2-Ausstoß einzuführen, wäre das nicht passiert – unser Vorschlag ist nämlich verfassungsfest!

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz deutlich zu kurz, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Das Pariser Abkommen wurde im Dezember 2015 nach Jahren intensiver Verhandlungen auf der internationalen Klimakonferenz abgeschlossen. Deutschland ist einer der 195 UN-Mitgliedsstaaten, die der Vereinbarung zugestimmt haben. Die Ratifizierung verpflichtet die Staaten völkerrechtlich dazu, die Erderwärmung unter zwei Grad Celsius, möglichst sogar unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Bis 2050 soll ein weltweites Gleichgewicht zwischen Ausstoß und Aufnahme von CO2 erreicht werden. Außerdem sollen die reicheren Länder die ärmsten der Welt beim Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung von Folgeschäden unterstützen. Wie genau die jeweiligen Staaten dabei allerdings vorgehen, dürfen sie weiterhin selbst bestimmen. Jeder Staat ist selbst verantwortlich für seine nationalen Klimaschutzziele und wie sie erreicht werden sollen. Alle fünf Jahre müssen jedoch immer ehrgeizigere Ziele vorgelegt werden.

Im Jahr 2019 hat Deutschland das Klimapaket verabschiedet, zu dem das Klimaschutzgesetz gehört. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das Gesetz regelt, dass Deutschland bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Wert von 1990 um 55 Prozent senkt. Weil sich Deutschland aber verpflichtet hat, bis 2050 klimaneutral zu werden, für den Zeitraum nach 2030 aber noch keine Regelung besteht, würden die Gefahren des Klimawandels laut Bundesverfassungsgericht auf die Zeit danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Die Pariser Klimaziele einzuhalten, sei dann nur noch mit immer dringenderen und kurzfristigen Maßnahmen zu erreichen. Das verletze die grundrechtlichen Freiheiten der zum Teil sehr jungen Klägerinnen und Kläger. Mit diesem Urteil bezieht sich das Verfassungsgericht auf Artikel 20a Grundgesetz, der erst 1994 in die Verfassung eingefügt wurde. Dieser besagt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“ Es könne nicht angehen, dass eine Generation unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets aufbrauche, wenn dadurch die nachfolgenden Generationen ihren CO2-Ausstoß umso radikaler und verbunden mit umfassenden Freiheitseinbußen reduzieren müssen, so das niederschmetternde Urteil. Durch die Ausdehnung des knappen CO2-Restbudgets in die Zukunft werde notwendige Zeit gewonnen, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Das Verfassungsgericht hat der Bundesregierung auferlegt, bis Ende 2022 ein Gesetz zu verabschieden, das die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 regelt. Es sollen konkrete Jahresemissionsmengen festgelegt werden, um einen transparenten Pfad hin zur Klimaneutralität zu weisen. Die Emissionen können aber auch später noch kontinuierlich nachgesteuert werden. So eine Gesetzesänderung würde allen mehr Planungssicherheit geben – heutigen und künftigen Generationen, Unternehmerinnen und Unternehmern.

Doch anstatt die Zeit zu nutzen, um ein wohlüberlegtes Gesetz auf den Weg zu bringen, reagiert die Bundesregierung auf die Forderung nach mehr Verlässlichkeit mit Aktionismus.

Innerhalb weniger Tage nach dem Urteil legte sie einen Gesetzentwurf vor, der die Klimaziele deutlich verschärft. Bis 2030 sollen jetzt mindestens 65 statt 55 Prozent der CO2-Menge von 1990 erreicht werden. Der neue Zwischenschritt 2040 sieht eine Minderung von 88 Prozent gegenüber 1990 vor. Die Treibhausgasneutralität soll schon bis 2045 statt 2050 erreicht werden, 2050 strebt die Bundesregierung sogar negative Emissionen an. Deutschland soll dann mehr Treibhausgase einbinden, als es ausstößt. Diese Zahlen scheinen vor allem auf wahlkampftaktischen Überlegungen zu basieren – das Thema sollte schnell abgeräumt werden, damit es kein Wahlkampfthema wird. Es ist absolut unseriös, solche Ziele festzulegen, ohne sicherzustellen, wie sie erreicht werden können.

Damit wir uns richtig verstehen: Die FDP setzt sich selbstverständlich für mehr Verbindlichkeit bei den Reduktionszielen für Treibhausgase ein. Damit wir die gesteckten Ziele aber tatsächlich erreichen, braucht es mehr Ideenwettbewerb und einen Technologieschub. Der von uns vertretene Emissionshandel mit echtem CO2-Limit bei gleichzeitiger Technologieoffenheit und echtem unternehmerischen Wettbewerb um die effektivsten CO2-Vermeidungswege ist der beste und einfachste Weg zur Klimaneutralität. Die planwirtschaftliche und technologisch einseitige Politik der Bundesregierung hingegen taugt dafür nicht – ebenso wenig wie ihre Idee, die ohnehin schon verfehlte Klimapolitik mit noch ambitionierteren Klimaschutzzielen zu kaschieren.

Anstatt eines Schnellschusses fordert die FDP, dass alle demokratischen Parteien sich für einen nationalen Klimakonsens mit einer langfristig tragfähigen Klimapolitik einsetzen. So bleibt Generationengerechtigkeit kein bloßes Schlagwort, sondern wird auch politisch umgesetzt. Dass das Bundesverfassungsgericht die Zukunft bei einem Urteil so deutlich in den Mittelpunkt rückt, ist dennoch ungewöhnlich. Dass es jetzt einen einklagbaren Verfassungsgrundsatz der gerechten Lastenverteilung zwischen Gegenwart und Zukunft gibt, hat auch auf anderen Feldern enorme Brisanz. Was sich aus diesem Urteil alles ergeben könnte, ist derzeit noch gar nicht abzusehen.

Bundesparteitag mit Eis und Katze

NIE GAB ES MEHR ZU TUN: Das FDP-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021

Vom 14. bis 16. Mai 2021 fand der 72. Bundesparteitag der FDP statt. Das Parteipräsidium vor Ort in Berlin, die weiteren Delegierten vor ihren Bildschirmen zu Hause. So ein hybrid abgehaltener Parteitag hat natürlich seine Vor- und Nachteile, denn während ich mit der Katze auf dem Schoß und dem Eis in der Hand den Parteitag verfolgen konnte, habe ich gleichzeitig die politischen Debatten vor Ort und den direkten Austausch mit Parteifreunden vermisst.

Das Ziel des Parteitages war klar: Ein Parteiprogramm für die Bundestagswahl zu verabschieden, das uns Freie Demokraten weiterhin zur Stimme der Freiheit und des Fortschritts in diesem Land macht, ein Parteiprogramm, mit dem es uns gelingt, Krisen zu bewältigen und Deutschlands Potenziale zu entfesseln!

Die über 15 Stunden dauernden Beratungen der mehr als 500 Änderungsanträge waren intensiv, aber erfolgreich. Das Bundestagswahlprogramm mit dem ausdrucksstarken Titel „Nie gab es mehr zu tun“ steht. Als Mitglied der Programmkommission konnte ich bereits den Programmentwurf aktiv mitgestalten und insbesondere meine Expertise zu umweltpolitischen Themen einbringen. Als baden-württembergische Generalsekretärin habe ich mich natürlich auch für die vielen Änderungsanträge aus unserem Landesverband eingesetzt. Weil Sie in den vergangenen Tagen sicherlich schon viele Einschätzungen des Wahlprogrammes erhalten und gelesen haben, möchte ich nur kurz auf die Punkte im Wahlprogramm eingehen, an denen ich besonders mitgearbeitet habe.

Innovation ist die Voraussetzung für Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätze. Die FDP will Deutschland zur „Innovation Nation“ machen, um mit den richtigen Ideen wieder eine Spitzenposition im globalen Rennen einzunehmen. Deshalb setzen wir auf die Bioökonomie, also die nachhaltige und innovative Nutzung biologischer Ressourcen, und die Weiterentwicklung biologischer Prozesse. Innovative Forschung zur effizienten Nutzung von Ressourcen ist ein Beitrag für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Wirtschaft und verbindet somit Ökologie und Ökonomie.

Auf dem Weg zur „Innovation Nation“ verlassen wir uns nicht auf simple Produktverbote, sondern setzen beispielsweise auf moderne Recyclingmethoden. Das bedeutet: ein technologieoffenes Recycling in Deutschland und chemisches Recycling als gleichwertige Möglichkeit zum mechanischen Recycling. Letztlich ist es das Ziel, eine EU-weite Kreislaufwirtschaft aufzubauen, in der innovative Wiederverwertungstechnologien zum Einsatz kommen. Kunststoff bleibt für uns ein Werkstoff der Zukunft! Bei der ökologischen Bewertung von Kunststoffprodukten gegenüber den Alternativen aus Glas oder Papier verlassen wir uns auf Ökobilanzen. Diese machen die Umweltwirkung der Produkte transparent und ermöglichen eine wissenschaftsbasierte Bewertung. Denn je nach Anwendungsgebiet kann auch ein Kunststoffprodukt, beispielsweise durch sein geringes Gewicht, gegenüber der Alternative aus Glas CO2 einsparen.

Auch in puncto Luftqualität setzen wir auf Innovation statt Verbote. Eine Verbesserung des ÖPNV und intelligente Verkehrsführungen zur Stauvermeidung sind im Gegensatz zu Fahrverboten kluge und innovative Lösungen. Der durch Fahrverbote herbeigeführte Umgehungsverkehr führt vielmehr zu noch größerer Klima- und Luftbelastung. Durch die Zulassung von synthetischen Kraftstoffen lässt sich zudem die Luftqualität in den bestehenden Fahrzeugflotten verbessern und die Zukunft des Verbrennungsmotors sichern.

Ein weiterer Punkt des Wahlprogramms, den ich besonders hervorheben möchte, ist der Einsatz für den Artenschutz bei uns und weltweit. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und zugleich eine ethische Verpflichtung! Ebenso ist er ökonomisch, ökologisch und medizinisch sinnvoll und notwendig, denn unzählige Errungenschaften der Technik und Medizin kommen aus unserer natürlichen Umwelt. Das Artensterben zu verhindern, das ist unser Anliegen als Freie Demokraten.

Eine ebensolche Zukunftsaufgabe stellt der Meeresschutz dar. Wir wollen daher die Meeresforschung ausbauen und stehen für eine nachhaltige Meerespolitik, die wirtschaftliche Nutzung, Umweltschutz und Sicherheit in Einklang bringt. Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, Überfischung und Meeresverschmutzung entschieden anzugehen, schafft nicht nur eine lebenswerte Umwelt, sondern birgt auch handfestes wirtschaftliches Potenzial für unsere Küstenregionen, etwa durch Ansiedlung von innovativen Unternehmen aus dem maritimen Bereich.

Besonders gefreut habe ich mich darüber, dass mit der Haftungsbefreiung für Minderjährige bei überbezahlten Sozialleistung infolge eines Versäumnisses der Eltern und dem individuellen Sanktionsmechanismus bei Menschenrechtsverstößen zwei Punkte aufgenommen wurden, die mir persönlich besonders am Herzen liegen.

Das fertige Programm ist ein fulminanter Erfolg! Es spiegelt unsere liberalen Überzeugungen wider und wird Deutschland fit für die Zukunft machen.

Neben der intensiven Beratung des Wahlprogramms wurde auf dem Bundesparteitag aber auch der Bundesvorstand neugewählt. Es freut mich besonders, dass meine baden-württembergischen Kollegen Michael Theurer, Michael Link, Pascal Kober und Florian Toncar allesamt wieder in den Bundesvorstand der FDP gewählt wurden. Ich gratuliere ihnen an dieser Stelle noch mal recht herzlich!

Auch ich wurde erneut in den Bundesvorstand gewählt. Ich bin überwältigt durch den starken Zuspruch der Delegierten und freue mich sehr auf die vielfältigen Herausforderungen, die zwei weitere Jahre im Bundesvorstand für mich bereithalten.

Wiederwahl_72.BPT

Neues aus der Umweltpolitik

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin die öffentliche und politische Debatte. Doch der politische und parlamentarische Betrieb geht natürlich auch in meinem Umweltausschuss weiter. Aus den vergangenen umweltpolitischen Erörterungen gibt es viel Neues zu berichten. An dieser Stelle gebe ich Ihnen einen Einblick in mein parlamentarisches Tagesgeschäft und die wichtigsten Entscheidungen der letzten Monate:

Pfand auf alle Kunststoff-Getränkeflaschen und Dosen

Ab 2022 gilt die Pfandpflicht für alle Kunststoff-Getränkeflaschen und Dosen. Das wurde durch die Novelle des Verpackungsgesetzes im Mai im Bundestag beschlossen. Damit soll die Sammelmenge des Kunststoffs PET, aus dem die Getränkeflaschen hergestellt sind, erhöht werden. Dieser Kunststoff ist besonders attraktiv für die Herstellung von Produkten aus recyceltem Kunststoff, weil er durch das Pfandsystem in Deutschland separat gesammelt wird. Dadurch werden Verschmutzungen vermieden und es lassen sich daraus hochwertige Recyclingkunststoffe herstellen. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes werden verschiedene Regelungen aus Brüssel in nationales Recht umgesetzt, um Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft zu stärken. Viele Mitgliedsstaaten haben keine Pfandpflicht auf Kunststoff-Getränkeflaschen, obwohl diese Kunststoffe sehr gut weiterzuverwerten sind. Deshalb hat die EU empfohlen, dass diese Länder sich ein Beispiel an dem etablierten Pfandsystem in Deutschland nehmen.

Das ist vor allem notwendig, weil ab 2025 ein Viertel aller PET-Getränkeflaschen und ab 2030 auch alle anderen Kunststoff-Getränkeflaschen zu 30 Prozent aus eben diesen recycelten Kunststoffen bestehen sollen. In Deutschland hat das dazu geführt, dass das Bundesumweltministerium die Pfandpflicht ab kommendem Jahr auf alle Getränkeflaschen ausweitet.

Wir nehmen somit Milchprodukte und Saftflaschen mit in die Pfandpflicht. Zum einen ist das ein Problem für die Hygiene im Lebensmittelsektor und zum anderen eine Bedrohung für die bisher hohe Qualität des Recyclingkunststoffes. Diese Flaschen enthalten Zusatzstoffe, die den Saft vor Licht schützen und somit länger haltbar machen. Diese Zusatzstoffe verunreinigen den sonst so hochwertigen Recyclingkunststoff aus Pfandflaschen. Als Konsequenz müssen die Milch- und Saftflaschen per Hand aussortiert und separat verwertet werden, was die Recyclingkunststoffe teurer und damit unattraktiver machen wird.

Durch diese Überambitioniertheit geraden wir ins Hintertreffen, obwohl wir doch eigentlich Vorreiter waren. Denn schon heute könnte die Vorschrift von 25 Prozent Recyclingkunststoffen in Getränkeflaschen in Deutschland eingehalten werden. In Ländern ohne Pfandsystem sieht es da ganz anders aus.

Übrigens. Nach der neuen Definition von Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen im Verpackungsgesetz ist eine Glasflasche mit einem Kunststoffetikett keine Glasflasche, sondern eine Kunststoff-Flasche. Das hätte man besser machen können. Einen entsprechenden Vorschlag habe ich eingebracht. Leider wurde er nicht angenommen.

 

Null-Schadstoff-Ziel:  “Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“

Diesen Monat hat die EU-Kommission ihren „Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ vorgestellt. Damit will sie das Null-Schadstoff-Ziel bis 2050 erreichen. Auch wurde eine neue Schadstoff-Norm Euro 7 für PKW angekündigt.

Dabei müssen wir darauf achten, dass die EU mit ihren regulatorischen Maßnahmen nicht den Weg in die Planwirtschaft einschlägt, sondern stets ausreichend Raum für Innovationen und neue Technologien bleibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass viele der heutigen Herausforderungen durch Ideen von morgen gelöst werden. Im Transportbereich spielen synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff sicher eine wichtige Rolle.

Die Bundesregierung behindert die Nutzung synthetischer Kraftstoffe für PKW. Der deutsche Mittelstand geht trotzdem mit mutigen Ideen voran. Um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen, bräuchten wir die synthetischen Kraftstoffe auch für PKW. Für den Klimaschutz kommt es nicht auf das Ende des Verbrenners, sondern auf das Ende des fossilen Treibstoffs an: Leider hat Umweltministerin Schulze das immer noch nicht verstanden.

 

Bundesregierung verweigert Ökobilanzen

Viele Jahre schon geht der Streit über die Vor- und Nachteile von Einweg und Mehrweg bei Getränkeverpackungen. Für wissenschaftlich fundierte Aussagen braucht es Ökobilanzen, die möglichst alle relevanten Aspekte zur Nachhaltigkeit mit einbeziehen. Das ist in der Vergangenheit daran gescheitert, dass manche Marktteilnehmer essenzielle Daten für die Erstellung dieser Ökobilanzen nicht zur Verfügung stellen. Deshalb hat der Bundestag dem Bundesumweltministerium 400 000 € im Haushalt 2020 zur Datenerhebung bereitgestellt. Diesen Auftrag hat das Ministerium jedoch geflissentlich ignoriert.

In den Debatten für den Haushalt 2021 wurde diesem Auftrag Nachdruck verliehen. Jetzt endlich hat das Umweltbundesamt die Ausschreibung für die Erstellung der Ökobilanzen gestartet. Entgegen unserer Erwartungen wird es aber keinen direkten Vergleich der verschiedenen Getränkeverpackungen geben. Stattdessen werden die Optimierungspotenziale bei Getränkeverpackungen ökobilanziell analysiert.

Damit setzt sich das Umweltministerium wieder einmal über den Willen des Parlaments hinweg. Das ist vor allem für die Union bitter, die auch auf die Ökobilanzen gedrungen hat und nun von Umweltministerin Schulze mit dieser Formulierung an der Nase herumgeführt wird. Denn für die ideologischen Ziele des Bundesumweltministeriums, die eine laufende Studie zur Untersuchung von Mehrwegsystemen zur Verpackungsvermeidung verdeutlicht, hat das Umweltbundesamt offensichtlich auch ohne den Auftrag des Parlaments genügend Geld.

 

Endlich Einigung bei Entschädigungen für den Atomausstieg

Erfreulich hingegen ist die Einigung der Energieerzeuger und der Bundesregierung bei den Streitigkeiten bezüglich des Atomausstiegs. Durch das Hin und Her bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland vor und nach der Katastrophe von Fukushima sind Entschädigungszahlungen der Anlagenbetreiber und Ausgleichszahlungen für Reststrommengen fällig geworden.

Dass die 16. Novelle des Atomgesetzes, die dieses Problem lösen sollte, verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht, war bereits nach der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss klar. Schon damals habe ich vorgeschlagen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Energieerzeugern und Bundesregierung zu schließen. Die Unklarheiten der rechtlichen Grundlage hat die Bundesregierung bis vor das Schiedsgericht in Washington gebracht, bei dem der Energieerzeuger Vattenfall Rechtshilfe ersucht hatte.

Jetzt gibt es endlich eine Einigung und auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Aber nicht aus der Einsicht der Bundesregierung heraus, sondern nur, weil das Bundesverfassungsgericht mit Vollstreckung gedroht hat. Die ganzen Gerichtskosten und den Ärger auf beiden Seiten hätte man sich sparen können, wenn das Bundesumweltministerium von Anfang an seine Arbeit gemacht hätte.