Judith Skudelny

Newsletter Januar 2019

Mobilität ist weiterhin das bestimmende Thema in der Bundesrepublik. Die Luft ist in Stuttgart so sauber wie nie und die Menschen werden enteignet. Das geschieht auf Grundlage von Grenzwerten und Messverfahren, die vor Ort niemand nachvollziehen kann. Das treibt die Menschen zurecht um. Bei Anne Will habe ich mich in dieser Woche dafür stark gemacht, unverhältnismäßigen Fahrverboten einen Riegel vorzuschieben. Die komplette Sendung können Sie hier in der ARD-Mediathek nachverfolgen:

https://bit.ly/2BbMNxz

Die kalte Enteignung der Menschen treibt immer mehr Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger auf die Straße. Am Samstag, 9. Februar veranstaltet die FDP Stuttgart in Zusammenarbeit mit Freien Wählern und CDU eine Demonstration gegen unverhältnismäßige Fahrverbote in Stuttgart. Beginn ist um 14:00 Uhr auf dem Schlossplatz. Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich uns anzuschließen!

Herzliche Grüße

Ihre

Judith Skudelny

Fahrverbote abwenden - Beratung des 13. Bundesimmissionsschutzgesetzes

Vergangene Woche wurde im Bundestag der Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum 13. Bundesimmissionsschutzgesetz diskutiert. Der Entwurf sieht eine Anhebung der Schadstoffgrenzwerte und die Ausnahme bestimmter Fahrzeugklassen von Fahrverboten vor. Pikant: Die endgültige Entscheidung, wer unter welchen Voraussetzungen von Fahrverboten betroffen ist, bleibt bei den Kommunen! Das habe ich in meiner Plenarrede deutlich kritisiert. Unter diesem Link können Sie sich meine gesamte Rede anhören:

https://dbtg.tv/fvid/7317886

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf als besonders eilbedürftig erklärt. Das kann ich nur unterstreichen. Seit 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für auswärtige Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder darunter. Für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger tritt das Verbot ab 1. April in Kraft. Eine Ausweitung auf weitere Fahrzeuggruppen droht.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fahrverbote künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben damit, dass bei einem niedrigeren  Grenzwert als 50 Mikrogramm ein Verkehrsverbot unverhältnismäßig sei. Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, dass ihre bereits beschlossenen Maßnahmen dazu führen, dass der Grenzwert von 50 Mikrogramm eingehalten wird und Fahrverbote damit nicht notwendig sind. Tatsächlich verzeichnen die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, Werte unterhalb dieser Marke.

Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie einige der Klassen Euro 4 und 5, aber auch nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge wie Müllautos oder Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen laut Entwurf von den Fahrverboten ausgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen.

Seit dem Gerichtsurteil vom Februar 2018 ist klar, dass Fahrverbote kommen werden. Für diesen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung knapp ein Jahr gebraucht. Problematisch: Die Grenzwerte, die in dem Gesetzesentwurf genannt werden, sind noch immer nicht nachvollziehbar. Der Grenzwert wird um 10 Mikrogramm erhöht. Diese Zahl ist vollkommen willkürlich. Der Gesetzesentwurf begründet sie auch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger, die von den Fahrverboten betroffen sind, haben ein Recht darauf zu erfahren, warum der Grenzwert um 10 und nicht um 30 Mikrogramm erhöht wird. Das Fahrverbot führt für jeden betroffenen Fahrzeugeigner zu einem finanziellen Verlust, der einer Enteignung gleichkommt. Aus Gesprächen mit Gewerbetreibenden weiß ich, dass auch die Einzelhändler in der Innenstadt unter den Fahrverboten leiden. Derartige Folgen ohne wissenschaftliche Grundlage in Kauf zu nehmen, ist verantwortungslos!

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sieht außerdem vor, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um die Fahrverbote zu überprüfen. Daraufhin habe ich mich schriftlich an die Bundesregierung gewandt. Ich habe gefragt, welche Daten konkret zur Durchsetzung der Diesel-Fahrverbote automatisiert erfasst und welche Daten des zentralen Fahrzeugregisters des Kraftfahrzeugbundesamtes abgeglichen werden. Die Antwort der Bundesregierung hatte es aus datenschutzrechtlicher Sicht in sich!

Künftig wird neben dem Kennzeichen auch das Foto des Fahrers gespeichert. Das Verfahren entspricht damit ziemlich genau dem von Geschwindigkeitskontrollen – mit einem großen Unterschied: Anders als bei Tempokontrollen werden nicht nur die Personen geblitzt, die gegen die Regeln verstoßen, sondern jeder Verkehrsteilnehmer, ganz gleich ob Diesel, Benziner oder Elektroauto. Um einzelne Sünder zu bestrafen, werden alle Bürgerinnen und Bürger wie potenzielle Gesetzesbrecher behandelt.  Ich sage ganz klar: Es darf keine Bewegungsprofile unbescholtener Menschen geben, Dieser Eingriff in die Grundrechte muss verhindert werden!

Völlig unverständlich wird der Gesetzentwurf dadurch, dass er keine Mobilitätsgarantie für Euro-6-Diesel ausspricht. Die Kommunen entscheiden weiterhin darüber, welche Fahrzeuge nicht mehr durch ihre Innenstädte fahren dürfen. Dabei hat das Kraftfahrt-Bundesamt im November 2018 als Mitherausgeber eine Kaufempfehlung für Fahrzeuge einer bestimmten Euro-Klasse abgegeben. Die Menschen wurden aufgerufen, umzurüsten und sich moderne Fahrzeuge zu kaufen – aktuell am besten einen Euro-6-Diesel. Im November 2018 Fahrzeuge anzupreisen, deren Nutzung durch einen im Januar 2019 beratenen Gesetzentwurf gar nicht garantiert wird, ist dreist. Das habe ich in meiner Plenarrede deutlich gemacht.

Wir Freie Demokraten halten weiterhin an einen Maßnahmenpaket aus drei Punkten fest, um flächendeckende Fahrverbote zu vermeiden:

  1. Die Grenzwerte müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Wenn massive Eingriffe in den Individualverkehr und damit einhergehende Schäden für einzelne Bürger und die Volkswirtschaft insgesamt drohen, dann muss es dafür auch eine echte medizinische Grundlage geben.
  2. Grenzwerte und Messverfahren gehören überprüft! Wir brauchen eine Überprüfung der Grenzwerte, weil nicht nur die Höhe der Belastung, sondern auch die Dauer der Belastung maßgeblich ist. Belastbare toxikologische Studien über die Langzeitwirkung von geringen Expositionen, die mit der Stickoxid-Belastung im Straßenverkehr vergleichbar sind, liegen nicht vor. Die ermittelten Stickoxidwerte sind auch nicht repräsentativ für den gesamten Straßenabschnitt. Während andere EU-Länder im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung Messstationen ein Stück weiter weg von den Straßen aufstellen, manchmal sogar unter Palmen, bemühen wir Deutsche uns, Höchstergebnisse zu messen. Deshalb fordern die Freien Demokraten Messstellen, die überall nach einheitlichen Standards aufgestellt sind und objektive Werte der Umgebungsluft erfassen.
  3. Unser Verkehr muss endlich moderner werden. Die Digitalisierung kann viel zur Reduzierung von Staus und Stickoxidbelastungen beitragen: Durch moderne Verkehrsführung und intelligente Ampelschaltungen schaffen wir fließenden Verkehr. Die Vernetzung von individueller Mobilität mit dem ÖPNV kann Innenstädte entlasten. Gleichzeitig müssen wir aber auch an die Verbesserung der bestehenden Straßeninfrastruktur denken, das gilt vor allem für den Bau von weiteren Umgehungsstraßen. Entlastende Umgehungsstraßen wie die Filderauffahrt oder die Nord-Ost-Umfahrung wurden nicht angegangen, Straßenrückbauten als unnötige „Express-Buslinien“ getarnt.

Neue Abgastests: Steuererhöhung durch die Hintertür!

Seit dem 1. September 2018 gilt für neu zugelassene PKW ein neues Testverfahren für Emissionen und Verbrauch. Die Änderung soll dafür sorgen, dass die Prüfungsergebnisse den Verbrauch im Straßenverkehr realistischer abbilden. Dadurch steigen in der Regel die Verbrauchs- und CO2-Werte. Und weil der der CO2-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer ist, erhöht sich diese für viele neu zugelassene Modelle. Die FDP-Bundestagsfraktion kritisiert diese Steuererhöhung durch die Hintertür.

Die angegebenen Verbrauchswerte der Autohersteller ließen sich im Straßenverkehr oft nicht verifizieren. Auf der Straße verbrauchten die Autos oft mehr Kraftstoff als auf dem Papier, und auch der Kohlendioxidausstoß stieg. Seit September 2018 wird darum das neue Testverfahren WLTP angewandt. Es basiert auf empirisch erhobenen, realen Fahrdaten von Routen in Asien, Europa und den USA. Im Vergleich zu seinem Vorgänger NEFZ wird das WLTP über eine längere Dauer, mit höherer Durchschnittsgeschwindigkeit und höherer Höchstgeschwindigkeit durchgeführt. Zusätzlich wird der echte Schadstoßausstoß während der Fahrt auf der Straße gemessen. Das erhöht die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme, Schummeleien werden nahezu unmöglich.

Durch das neue Testverfahren sind die Messergebnisse einerseits stabil und reproduzierbar. Ein direkter Vergleich verschiedener Fahrzeuge wird möglich, unabhängig vom Prüfstand oder Testlabor. Experten gehen davon aus, dass die im WLTP gemessenen Normangaben um durchschnittlich 20 Prozent höher liegen als im bisherigen NEFZ. 

Für viele Modelle erhöht das die KFZ-Steuer. Seit 2009 bemisst sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für PKW in Deutschland sowohl nach Hubraum als auch den spezifischen Kohlenstoffdioxidemissionen. Die gültige CO2-Freigrenze liegt derzeit bei 95 g/km. Für jedes ausgestoßene Gramm CO2 oberhalb dieser Freigrenze werden zusätzliche 2 Euro an Kraftfahrzeugsteuer fällig.

Die Regelung führt zu einer absurden Situation: Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind, zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. September 2018 zugelassen hat, in Einzelfällen zum Teil deutlich mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer. Der ADAC gibt an, dass die Kfz-Steuer durch das neue Messverfahren zwischen 20 und 70 % steigen kann, abhängig von Fahrzeug und Motorisierung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat diese Folgen für die Fahrzeugbesitzer in unserem Land scharf kritisiert. Es handelt sich hier um Steuererhöhungen durch die Hintertür, die wir ablehnen. Es wäre der Bundesregierung problemlos möglich, die Neuberechnung der Kfz-Steuer ohne Mehrbelastung für die Autofahrer vorzunehmen. Darauf hat die Große Koalition verzichtet, obwohl Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Kfz-Steuern nicht zu erhöhen. Trotz Rekordeinnahmen nehmen sie die zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger gerne an.

Ab 2030 werden die CO2-Grenzwerte in der EU übrigens nochmals deutlich verschärft. Neuwagen müssen dann im Schnitt 35 % weniger Schadstoffe als 2020 ausstoßen. Dass Deutschland diese Regelung mitträgt, ist einem Alleingang von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu verdanken. Die Bundesregierung hatte sich vorab auf eine Minderung von 30 % gegenüber den Werten von 2020 verständigt. Schulze hat die abgestimmte Linie der Koalition verlassen und damit einen Streit mit dem Verkehrsministerium beschworen. Ähnliches lässt sich auch jetzt wieder beobachten: Schulze hat jüngst dem Landwirtschaftsministerium vorgeworfen, die EU-Agrarwende zu blockieren. Bleibt zu hoffen, dass die Bundeskanzlerin ihre SPD-Ministerin diesmal im Griff hat.

Tempolimits - Große Koalition stellt sich offen gegen Autofahrer

Eine Verkehrskommission der Bundesregierung hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die vorgeblich dem Klimaschutz dienen sollen: ein generelles Tempolimit auf Autobahnen, höhere Steuern auf Diesel und Benzin und eine Pflichtquote für Elektroautos. Diese Maßnahmen stellen einen Angriff auf die Mobilität in Deutschland dar. Sie kosten viel und bringen für den Klimaschutz wenig. Dass die Bundesregierung ein generelles Tempolimit nicht ausschließen will, spricht Bände. Die Große Koalition stellt sich mittlerweile offen gegen die Autofahrer. Für einen effektiven Klimaschutz sind andere Maßnahmen günstiger und vor allem wirksamer. Statt Steuern auf Kraftstoffe zu erhöhen, wollen wir die Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehr. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt auf Technologieoffenheit für Innovationen aller Art, keine Fixierung auf einzelne Antriebsarten und feste Quoten. Mobilität muss für jede Bürgerin und jeden Bürger bezahlbar bleiben. Wenn die Bundesregierung die Vorschläge der Verkehrskommission umsetzt, wird Autofahren bald zum Luxusgut.