Judith Skudelny

Newsletter Oktober/November 2019

Momentan sehen wir, dass sich die Konjunktur im Land eintrübt. In Baden-Württemberg ist die Kurzarbeit gegenüber dem Vorjahr um das Zehnfache angestiegen. Die Große Koalition fördert aber lieber einseitig die E-Mobilität, anstatt durch technologieoffene Rahmenbedingungen und Verteidigung des Freihandels Arbeitsplätze zu sichern. Damit wir den Umwelt- und Klimaschutz finanzieren können, braucht es eine starke Wirtschaft. Die Menschen verlangen von der Politik völlig zurecht Antworten bei den Themen Mobilität der Zukunft, demografischer Wandel und Handelskrieg. Wenn die Mitte der Gesellschaft diese nicht geben kann, wachsen die radikalen Ränder. Es ist unsere Aufgabe als Freie Demokraten, die Antworten auf diese wichtigen Fragen zu formulieren. Hier finden Sie das Positionspapier Tempo für Deutschland der Bundestagsfraktion: https://www.fdpbt.de/tempo-fur-deutschland

Und jetzt wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre meines Newsletters!

Ihre

Judith Skudelny

Plenarsaal

Wahlrechtsänderung jetzt: Deutschen Bundestag verkleinern!

Der Deutsche Bundestag ist zu groß. Das veränderte Parteiensystem führt dazu, dass die Anzahl seiner Mitglieder immer weiter wächst und auf dem Höchststand seit Bestehen ist. Aktuell sitzen 709 Abgeordnete im Parlament. Hochrechnungen haben ergeben, dass der Bundestag mit dem aktuellen Wahlrecht sogar auf über 800 Abgeordnete anwachsen könnte. Zum Vergleich: Im US-Repräsentantenhaus sitzen 435 Abgeordnete, in der französischen Nationalversammlung 577. Keine westliche Demokratie leistet sich ein größeres Parlament als Deutschland.

Dass der Bundestag so viele Mitglieder hat, liegt am Wahlsystem. Aktuell sieht der Bundestag eine Mindestsitzzahl von 598 Abgeordneten vor, die je zur Hälfte über die Erst- und Zweitstimme gewählt werden. Mit den Erststimmen wird aus jedem der 299 Wahlkreise der Direktkandidat mit den meisten Stimmen in den Bundestag gewählt. Die Verteilung der Zweitstimmen legt den Parteienproporz, also die tatsächliche Zusammensetzung des Bundestages, im Parlament fest. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach Verteilung der Zweitstimmen an Sitzen im Parlament zusteht, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Hier kommen die Ausgleichsmandate ins Spiel. Damit Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden und im Parlament entsprechend ihres Zweitstimmenanteils vertreten sind, erhalten sie Ausgleichsmandate.

Bei der Bundestagswahl 2017 hat gerade die Union viele Direktmandate gewonnen, aber beim Zweitstimmenergebnis deutlich verloren. Das führte in der Folge zu einer Vielzahl an Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien und damit zur Aufblähung des Bundestags.

Der zu große Bundestag belastet die Arbeitsfähigkeit. Außerdem kostet der aufgeblähte Bundestag  das Parlament, nicht zuletzt durch die höhere finanzielle Belastung, auch an Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für eine Wahlrechtsreform ein. Das bewährte und von den Bürgern akzeptierte Wahlsystem wollen wir jedoch beibehalten. Dazu gehört für uns, dass das Verhältnis der Zweitstimmen weiterhin entscheidend ist für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags und Überhangmandate ausgeglichen werden.

Wenn man an dem bestehenden Wahlsystem festhalten, den Bundestag aber verkleinern will, gibt es nur eine Lösung: weniger Wahlkreise. Unser Vorschlag sieht eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 vor. Es würden einfach geringfügig größere Wahlkreise festgelegt. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Überhangmandaten kommt. Die Normalgröße des Bundestags wollen wir von 598 Abgeordneten auf 630 Sitze erhöhen. Durch diesen Vorschlag wäre es bei den letzten Wahlen zu keiner Vergrößerung des Bundestags mehr gekommen, jeder Wahlberechtigte hätte mit seiner Zweitstimme weiterhin das gleiche Stimmgewicht.

Wer das Parlament verkleinern will, muss natürlich in Kauf nehmen, selbst weniger Abgeordnete zu stellen. Unser Vorschlag würde am Beispiel des bestehenden Bundestags dafür sorgen, dass die FDP anstelle derzeit 80 Abgeordneten nur noch mit 71 Abgeordneten im Parlament vertreten wäre. Die anderen Parteien würden sich proportional allerdings genauso verkleinern. Und weil so eine Frage nicht von einer Partei alleine entschieden gehört, ist unser Vorschlag eine gemeinsame Initiative der FDP mit Grünen und Linken.

Während die SPD sich wie so häufig unentschlossen zeigt, ist die Union einzig auf ihren eigenen Vorteil bedacht: Eine Reduzierung der Wahlkreise lehnt die Union ab und schlägt stattdessen vor, 15 Überhangmandate unausgeglichen zu lassen. Als Partei mit den traditionell meisten Überhangmandaten im Parlament würde das ihre eigene Mandatszahl erhöhen und die Zahl der Abgeordneten anderer Parteien verringern. Frei nach dem Motto: Wenn die anderen draußen bleiben, ist der Bundestag doch auch verkleinert. Diese Blockadehaltung der CDU/CSU, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht ist, ist ein Hohn gegenüber dem Wählerwillen! Wir Freie Demokraten werden auf alle Fälle weiterhin darauf drängen, dass es zu einer Verkleinerung des Deutschen Bundestags kommt – mit gleichem Recht für alle!

Untersuchungsausschuss

Für Minister Scheuer wird es eng: Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut

Gemeinsam mit Grünen und Linken hat die FDP einen Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut auf den Weg gebracht. Es gibt Gründe für die Annahme, dass Bundesverkehrsminister Scheuer im Rahmen der bisherigen Aufklärung weder transparent noch ehrlich war. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll nun die kompletten Vorgänge rund um die gescheiterte PKW-Maut detailliert überprüfen.

Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 die Infrastrukturabgabe, besser bekannt als PKW-Maut, als europarechtswidrig eingestuft. Der Grund dafür war die Ausgestaltung der Abgabe: Deutsche PKW-Halter sollten eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten, die mindestens dem Maut-Betrag entspricht. Faktisch wäre die Maut damit nur für Ausländer angefallen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass diese Regelung im Widerspruch zum europäischen Gedanken des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs steht.

Das Gesetz ist zwar gekippt, die Folgen bekommt Deutschland aber trotzdem zu spüren. Bereits 2018 hat die Bundesregierung Verträge mit dem Betreiberkonsortium  Kapsch TrafficCom und CTS Eventim zur Mauterhebung und  -kontrolle vergeben, also deutlich vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Aussage, das Urteil sei nicht absehbar gewesen, lassen wir nicht gelten: Ein von den Freien Demokraten in Auftrag gegebenes Gutachten verdeutlicht, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu befürchten war. Wir hatten schon vor dem Urteil gewarnt, dass die Pkw-Maut nicht Europarechtskonform ist. Das konkrete Risiko einer Gerichtsentscheidung gegen die beabsichtigte Maut war also bekannt.

Wir Freie Demokraten nehmen unsere Kontrollfunktion als Oppositionspartei ernst. Als direkt gewählte Vertretung des Volkes müssen wir uns über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dafür stehen uns eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung, beispielsweise die Kleine und Große Anfrage oder die Fragestunde. Vermuten wir Verfehlungen oder Missstände in Regierung und Verwaltung oder ein Fehlverhalten von Politikern, setzen wir uns für einen Untersuchungsausschuss ein, um Sachverhalte selbständig zu überprüfen, die wir für aufklärungsbedürftig halten. Das Grundgesetz erlaubt uns in Artikel 44 auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages, der sogenannten qualifizierten Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Welcher Gegenstand untersucht wird, muss im Antrag genau bestimmt sein. Der Auftrag des Untersuchungsausschusses läuft mit dem Ende einer Wahlperiode aus. Bei den Untersuchungen können wir auf hoheitliche Mittel zurückgreifen, die sonst nur Gerichten und besonderen Behörden zur Verfügung stehen. Der Untersuchungsausschuss hat das Recht, das Erscheinen von Zeugen zu erzwingen. Das Ergebnis wird nach den Ermittlungen in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst. Der Untersuchungsausschuss zur Maut wird neun Mitglieder haben: Drei der Union, zwei der SPD, je ein Mitglied von FDP, Linke, Grüne und AfD.

Durch den Untersuchungsausschuss zur PKW-Maut wollen wir transparent aufarbeiten, wie Steuergelder durch die vorschnelle Vertragsunterzeichnung verschwendet wurden und welche Schäden noch zu erwarten sind. Der Untersuchungsausschuss soll auch die Frage klären, welche Entscheidungen mit welchen Gründen durch den Bundesverkehrsminister gefällt wurden. Es gibt Gründe für die Annahme, dass Bundesverkehrsminister Scheuer im Rahmen der bisherigen Aufklärung die Unwahrheit gesagt hat. Seit der Kündigung der Verträge hat er widersprüchliche Aussagen gemacht und notwendige Dokumente zurückgehalten. Zum Beispiel fehlen wichtige Vermerke der Aufklärungsgespräche, anwaltliche Schreiben zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und womöglich weitere, bislang unbekannte Unterlagen.

Die deutschen Steuerzahlen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Fehler im Zusammenhang mit der PKW-Maut gemacht wurden.

Der Syrienkonflikt

Die Situation in Nordsyrien ist kompliziert und gefährlich. Der Westen gibt dabei leider ebenfalls keine gute Figur ab: Der US-Präsident machte den türkischen Truppen den Weg überhaupt erst frei. Und die Bundesregierung zeigt einmal mehr, wie zerstritten sie ist. Eine Lageanalyse.

Mit Duldung der syrischen Zentralregierung haben die Kurden entlang der türkischen Grenze in Nordsyrien in den vergangenen Jahren faktisch eine Autonomiezone errichtet. Die Türkei fordert seit langem die Einrichtung einer von türkischen Truppen kontrollierten Sicherheitszone in Nordsyrien entlang der türkisch-syrischen Grenze. Angeblich soll dies dem Schutz vor der Kurdenmiliz YPG dienen, die in den Augen Ankaras ein Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und damit eine Terrororganisation sei.

Medienberichten zufolge hatten sich die Türkei und die USA Anfang August 2019 auf die Einrichtung einer türkisch kontrollierten Sicherheitszone geeinigt. Das Puffergebiet sollte zwischen der türkischen Grenze und Stellungen der Kurdenmiliz YPG verlaufen. Die exakte Ausdehnung des Gebiets wurde jedoch nicht festgelegt. Die Rede war von 30 Kilometern ins Landesinnere. Um den Aufbau der Zone zu koordinieren und zu verwalten, wurde auf dem Gebiet der Türkei eine gemeinsame türkisch-amerikanische Einsatzzentrale für gemischte Patrouillen aus türkischen und US-Militärs geschaffen. Die Diskussion um eine türkische Sicherheitszone in Nordsyrien wurde von der Drohung Erdoğans begleitet, notfalls eigene Operationspläne in Nordsyrien umzusetzen. Syrien hat die türkisch-amerikanischen Pläne dagegen als Verletzung seiner Souveränität verurteilt.

Entsprechend vorhersehbar war die Reaktion auf die Ankündigung des US-Präsidenten Trumps von Anfang Oktober, er wolle die US-Truppen aus der Region abziehen: Das entstandene Machtvakuum nutzte die Türkei für die Militäroffensive „Friedensquelle“ in Nord-Syrien.

Die Türkei rechtfertigt ihre Militäroffensive einerseits mit dem Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta, andererseits mit dem 1998 geschlossenen Adana-Abkommen zwischen der Türkei und Syrien. Das Abkommen zwischen den beiden Staaten regelt die Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung. Nichts deutet jedoch darauf hin, dass die Unterzeichnerstaaten in weiträumige Sicherheitszonen oder faktischen Besetzungen der jeweils anderen Seite vertraglich eingewilligt hätten. Ein Recht der türkischen Alleingänge auf fremdem Territorium ergibt sich aus dem Adana-Abkommen nicht.

Bei der Frage, ob der türkische Militäreinsatz durch das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 UN-Charta abgedeckt ist, muss zunächst untersucht werden, ob schon eine latente, nicht näher spezifizierte terroristische Bedrohung durch kurdische Milizen ausreicht. Im zweiten Schritt ist dann zu klären, ob die Errichtung einer türkischen Sicherheitszone in Nordsyrien eine notwendige und angemessene Reaktion auf die vorgebliche Bedrohung der Türkei darstellt.

Ein Staat, der sich auf das Selbstverteidigungsrecht beruft, muss darlegen, dass ein bewaffneter Angriff gegenwärtig stattfindet, noch andauert oder unmittelbar bevorsteht. Dieser Beweis ist der Türkei jedoch nicht gelungen. Sie verweist in ihrem Schreiben vom 9. Oktober 2019 an die Vereinten Nationen lediglich auf eine latente, wenn auch andauernde Bedrohung durch terroristische Organisationen. Medienberichten zufolge hätten Kurdenvertreter angekündigt, Einheiten der YPG und schwere Waffen bereits von der türkisch-syrischen Grenze abzuziehen, was gegen eine akute Selbstverteidigungslage spricht. Andererseits wird in den lokalen Medien immer wieder von Raketenbeschuss aus Syrien auf türkisches Gebiet berichtet, über dessen Urheber allerdings Unklarheit herrscht. Im Ergebnis lässt sich selbst bei großzügiger Auslegung des Selbstverteidigungsrechts eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 UN-Charta zugunsten der Türkei nicht erkennen.

Auch wenn ein Selbstverteidigungsfall vorliegen würde, müsste die türkische Reaktion notwendig und angemessen sein. Eine Besetzung und Errichtung einer bis zu 30 Kilometer tiefen Sicherheitszone - die angesichts sechsstelliger Flüchtlingszahlen praktisch eine Art Bevölkerungsverschiebung der nordsyrischen Kurdengebieten nach sich zieht - geht über das zur Abwehr etwaiger Angriffe erforderliche Maß hinaus. Das Besatzungsrecht untersagt jegliche Formen der Umsiedlung geschützter Personen in besetzte Gebiete. Auch unter Berücksichtigungder türkischen Sicherheitsinteressen, insbesondere die Flüchtlingssituation vor Ort, bleiben militärische Schritte, welche die territoriale Integrität Syriens verletzen, in jedem Falle unverhältnismäßig.

Mit dem Abzug der US-Truppen hat Präsident Trump nicht nur den Weg für türkische Truppen freigemacht und eine humanitäre Katastrophe in Kauf genommen, er hat auch ein schlechtes Signal an die gesamte Region gesendet: Die Kurden haben wesentlich an der Seite des Westens ISIS bekämpft. Daraus entsteht eine Verpflichtung für den Westen den Kurden gegenüber. Zumal es sonst bei zukünftigen Auseinandersetzungen schwer werden dürfte, Verbündete zu finden.

Bei der Lösung des Konflikts hat sich die deutsche Bundesregierung bislang leider ebenfalls nicht mit Ruhm bekleckert. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte vorgeschlagen, eine Sicherheitszone für Nord-Syrien einzurichten. Der unausgegorene, unabgestimmte Vorschlage der Verteidigungsministerin ist definitiv nicht hilfreich. Kramp-Karrenbauer ist vorgeprescht, ohne den Koalitionspartner oder die europäischen Partner über ihre Pläne zu unterrichten. Sie gibt auch keine Antworten auf die wichtigen Fragen, wie die von ihr vorgeschlagene Zone dimensioniert sein soll, wer dort leben soll, wer sie kontrollieren soll.

Das rief ein öffentliches Scharmützel mit Außenminister Maas hervor. Am 26. Oktober 2019 hat der Bundesminister des Auswärtigen in Ankara eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Außenminister der Republik Türkei abgehalten. Die Äußerungen und das Verhalten des Bundesministers haben dem Ansehen und den Interessen der Bundesrepublik geschadet. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass sich deutsche Regierungspolitiker auf Auslandsreisen nicht über Ministerkollegen äußern. Der Bundesminister hat den Vorschlag der Bundesministerin der Verteidigung in der Pressekonferenz öffentlich kritisiert und damit inhaltliche Differenzen bei einem wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Vorstoß aus der Bundesregierung klar erkennbar werden lassen. Vor allem aber erweckte seine an der Seite des türkischen Außenministers und auf dem Staatsgebiet der Republik Türkei vorgetragene Kritik den Eindruck, dass er das völkerrechtswidrige Vorgehen der Türkei in Nordsyrien billige. Die FDP Bundestagsfraktion hat daher in der aktuellen Sitzungswoche einen Missbilligungsantrag gegen den Außenminister eingebracht.

Die Freien Demokraten haben darum Bundeskanzlerin Merkel aufgefordert, den Nordsyrien-Konflikt zur Chefsache zu erklären. Die Bundeskanzlerin muss schnellstens dafür sorgen, dass weiterer Schaden durch interne Streitigkeiten der Bundesregierung verhindert wird. Die Profilierungsversuche einzelner Minister tragen nicht dazu bei, dass die Region endlich zur Ruhe kommt. Die Bundesregierung muss nach Außen endlich mit einer Stimme sprechen und ein durchdachtes Konzept vorlegen.