Judith Skudelny

Positionspapier "Artenschutz"

Warum es nicht ausreicht, die Natur Natur sein zu lassen:

Seit der Weichseleiszeit vor 11 600 Jahren entwickelte sich Urwald flächendeckend in großen Teilen Europas. Bereits sehr früh wurde die Landschaft durch Eingriffe des Menschen verändert, und zwar stärker als irgendwo sonst auf der Welt. In der Römerzeit war der Urwald bereits einer weiten Steppenlandschaft gewichen und völlig entwaldet. Starke Erosionen in Hanglagen, Überschwemmungen und Waldbrände führten zu großen Freiflächen. Durch die ineffiziente landwirtschaftliche Produktion fiel die Ernte äußerst mager aus. Daher wurden immer mehr Flächen in die Produktion aufgenommen und weitläufige Waldareale zurückgedrängt. Die Waldflora wich Offenland-Arten aus dem Norden, Osten und dem Mediterranraum. Vor allem für Insekten, Schmetterlinge und Vögel boten die neu entstandenen Freiflächen perfekte Lebensräume. So steigerte sich die Artenvielfalt bis zu ihrem Zenit um 1750 stetig. Seither verzeichnen wir eine Reduktion der Artenvielfalt in Deutschland.

Was sich seit der Anpassung der Offenland-Arten verändert hat:

Mit der Industrialisierung Ende des 18. Jahrhunderts, dem Haber-Bosch-Verfahren Anfang des 20. Jahrhunderts und der Grünen Revolution Mitte des letzten Jahrhunderts werden die Grundlagen für eine flächendeckende mechanisierte Bodenbearbeitung, eine mineralischen Stickstoffdüngung und die Züchtung moderner Hochleistungspflanzen gelegt. Verbesserte Hygiene und ärztliche Versorgung führen zu höherer Lebensqualität und verstärken im Zusammenspiel mit mehr verfügbaren Lebensmitteln das Bevölkerungswachstum. Zwischen den Jahren 1960-2010 wächst die Bevölkerung in Deutschland um 10,4 %. Gleichzeitig steht immer weniger landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung, um immer mehr Menschen zu ernähren. Die verfügbare Ackerfläche pro Kopf hat sich in nur 50 Jahren mehr als halbiert. Im Jahr 1960 standen pro Person 4300 Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung, 2010 waren es nur noch 2100 Quadratmeter. Um dem Dilemma zu begegnen, wurde die Landwirtschaft intensiviert und erwirtschaftete immer höhere Erträge auf immer weniger Fläche. An unproduktiven Standorten entwickelt sich wieder die Ursprungsvegetation Europas, der Wald. Seit 1960 ist die Waldfläche um etwa 7% angestiegen.

Viele der Offenlandarten, die in der steppenartigen Landschaft von 1750 ihre perfekten Lebensbedingungen gefunden haben, können sich an diese veränderten Bedingungen nicht schnell genug anpassen und sterben aus. Weder in der modernen, immer effektiveren Landwirtschaft noch in den wieder zuwachsenden Wäldern finden die Offenlandarten Rückzugsorte.

Das aktuelle Naturschutzrecht setzt falsche Impulse:

Etwa ab 1960 gewinnt der Naturschutz durch internationale Abkommen zunehmend an Bedeutung. Für den Artenschutz werden Flächen, auf denen einzelne Individuen der bedrohten Arten vorkommen, in dem bereits suboptimalen Zustand konserviert. Die Gebiete, die als Habitate von Arten ausgemacht werden und im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Anhang III unter Schutz gestellt werden, sind oftmals nicht optimal für die Art. Nur weil ein Individuum vorkommt, heißt dies nicht, dass dort die dafür optimalen Lebensbedingungen herrschen. Der landschaftliche Optimalzustand liegt zu diesem Zeitpunkt bereits 200 Jahre zurück. So lässt sich auch der voranschreitende Artenrückgang in Naturschutzgebieten erklären. Studien zeigen, dass in nur 27 Jahren der Artenrückgang in Schutzgebieten um bis zu 75% vorangeschritten ist (Hallman et al. 2017 Plos one https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809).

Das Festschreiben und Einfrieren von Zuständen widerspricht den natürlichen Kreisläufen dynamischer, offener Systeme. Der Grundgedanke des Naturschutzes hat sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht verändert. Die Gesetzesgrundlagen der Europäischen Union und Deutschlands basieren noch zu stark auf dem antiquierten Ansatz „Bitte nicht berühren“. Zur Arterhaltung ist aber genau das nötig: Flächen zu erhalten, die der kargen Steppenlandschaft von vor 200 Jahren ähneln.

Biotopverbunde als Antwort auf den Artenrückgang:

Um Arten tatsächlich zu schützen, müssen verschiedene Biotoptypen geschaffen werden, die an die Bedürfnisse der Arten angepasst sind. Durch die Herausforderung, immer mehr Menschen von immer weniger Fläche zu ernähren und zusätzlich dem Wunsch nach mehr Regionalität der Produkte zu entsprechen, muss es einen Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Artenschutz geben. Das muss aber gleichzeitig auch bedeuten, dass die Landwirtschaft aus ihrem Biotop einen Nutzen zieht. Für den Artenschutz kommen vor allem unproduktive Flächen, sogenannte Grenzproduktionsstandorte, in Frage. Der Mehrwert für die Landwirtschaft ergibt sich z.B. durch Vertragsnaturschutz oder die Verrechnung mit Ausgleichsmaßnahmen und ökologischen Vorrangflächen.

Für den Artenschutz entstehen auf diesen Grenzproduktionsstandorten Biotopverbunde. Die einzelnen, kleinen Biotope entstehen auf Gemeindeebene, sind aber vom nächsten, renaturierten Biotop in einem Abstand von 5-10 km entfernt, sodass ein Austausch der Arten zwischen den Biotopen stattfindet und Inzuchtdepressionen vermieden werden. Auf diese Art kann auch Rücksicht auf die verschiedenen Standortausstattungen der Landschaft genommen werden. An einem trockenen Standort entsteht ein Biotop mit Freiflächen für die Feldlerche, das Silbergras und viele Schmetterlingsarten, dagegen wird auf einem Standort mit hohem Grundwasserstand ein Feuchtbiotop mit Weiher angelegt, um Lebensraum für die Gelbbauchunke, die Bekassine und die meisten Köcherfliegen zu schaffen. Es muss beachtet werden, dass Biotope, die zum Ziel der Arterhaltung angelegt werden, Pflegemaßnahmen unterzogen werden müssen, um die Sekundärbiotope der bäuerlichen Kulturlandschaft zu erhalten. Artenschutz in Deutschland bedeutet, optimale Bedingungen für Arten zu schaffen. Wir benötigen eine Trendwende im Naturschutz, weg vom Ansatz des „Bitte nicht betreten“. Es braucht eine Form der Bewirtschaftung, um übermäßigen Vegetation, wie sie durch Stickstoffdeposition aus Industrie und Verkehr entstehen, zu bekämpfen. Deposition ist der Eintrag von Stickstoff in Ökosysteme. Der Stickstoff stammt aus der Düngung oder entsteht bei Verbrennungsprozessen von Industrie und Verkehr. Für die Ökosysteme bedeutet das eine dauerhafte Düngung durch atmosphärische Partikel. Daraus resultiert ein übermäßiger Vegetationswuchs. Um die Biotope für die Art richtig zu gestalten, muss die übermäßige Pflanzenbiomasse reguliert werden.

Ziel ist, einen Flickenteppich solcher Biotope über ganz Deutschland verteilt zu etablieren und Landschaft als komplexes System mit ihren Stoffkreisläufen zu verstehen. Ein Beispiel für die Komplexität von Ökosystemen bietet z.B. die Forderung nach ausschließlich ortsansässigen Baumarten im Wald. Die Kiefer ist in der Eifel nicht heimisch, bietet dort aber dem Mohrenfalter (Erebia aethiops), der vom Aussterben bedroht ist, Lebensraum. Ohne die Kiefer wird der Mohrenfalter in der Eifel aussterben.

Ein weiteres Beispiel für die Komplexität ist das Prädatorenmanagement. Ein Prädator ist ein Fressfeind, für meist am Boden brütende Vögel sind Greifvögel solche Prädatoren. Um die Bodenbrüter zu schützen, kann es daher zuträglich sein, den Ausguck von Greifvögeln in bestimmten Gegenden zu reduzieren und so Schutzprojekte erfolgreich zu etablieren.

Was wir dafür brauchen:

  • eine einheitliche Länderstrategie, die so anzulegen ist, dass verschiedene Biotoptypen an die Standortgegebenheiten angepasst sind (z.B. Seggenwiesen auf vernässten Wiesen einrichten, auf kargen Standorten Heidelandschaften mit Kahlstellen). Ziel der Strategie muss es sein, den drastischen Rückgang der Offenland-Arten aufzuhalten und dafür die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft in den Artenschutzbiotopen durch technische Eingriffe nachzubauen und Freiflächen einzurichten (karg bewachsene Böden, Heideflächen, Abbruchkanten und unbewachsene Felsen).
  • in der Länderstrategie die Möglichkeit der Einrichtung von Artenschutzbiotopen auf ungenutzten Gemeindeflächen einzuräumen.
  • Landwirte, die über geeignete Flächen verfügen, können diese auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nutzen, um dort ein Artenschutzbiotop anzulegen. Der entstehende ökologische Mehrwert muss der Fläche und damit dem landwirtschaftlichen Betrieb angerechnet werden. In diesem Fall ist von weiteren ökologischen Umweltfördermaßnahmen abzusehen. Eine Anrechnung auf ökologische Vorrangflächen, die im Rahmen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verpflichtend sind, muss erfolgen.
  • Landwirte, die zum Erhalt des ökologischen Mehrwerts notwendige Pflegemaßnahmen durchführen oder diese an Dritte abgeben.
  • auf EU-Ebene in den GAP Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass der Biotopverbund generell als anrechnungsfähige Agrarumweltmaßnahme anerkannt wird.
  • im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) darauf hinzuwirken, zur Finanzierung des Biotopverbundes Mittel aus dem Regionalbudget aufzuwenden. Beim Regionalbudget (GAK, Förderbereich 1, Punkt 10) handelt es sich um ein zweckgebundenes Budget an Kleinprojekte. Mittels kleiner Artenschutzbiotope wäre die Qualität des Artenschutzes erhöht, nicht nur die Quantität des Artenschutzes. 
  • vernetzte Artenschutzbiotope mit einer bundeseinheitlichen Länderstrategie. Sollte es sich dabei nicht bereits um eine Gemeindefläche oder die Fläche eines Landwirts handeln, muss die Finanzierung solcher Artenschutzbiotope durch die Umwidmung des Wildnisfond finanziert werden. Die Umwidmung bedeutet, dass die Mittel einen direkten Bezug zum Artenschutz, durch die Finanzierung zum Erhalt ihres Lebensraumes erhalten.
  • Bundeseigene Staatswälder, die angepasst an die Lebensraumtypen und Standorte bewirtschaftet werden. Nur dann ist es möglich, dass Sonnenlicht je nach Lebensraumtyp auf den Boden fällt und der Wald seinen Teil zur Erhaltung der Lichtwaldarten beitragen kann. Auch müssen Anreize geschaffen werden, auch Staatswald der Länder entsprechend mittels guter fachlicher Praxis zu gestalten. Von Stilllegungsflächen im Wald sollte abgesehen werden.
  • Wälder, in denen Totholz belassen wird. Dadurch fördern wir Insekten und Pilze, die sich von Holz ernähren, sogenannte Xylobionten. 
  • den Dialog zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Industrie zu suchen und so den längst nötigen Schulterschluss zwischen Artenschutz und Landwirtschaft zu schließen.
  • einen Eingriff an den Standorten, die durch Überwucherung in ihrer Funktion als Lebensraum verändert wurden. Über die bereits bestehenden FFH-Managementpläne hinaus muss in die natürlichen Prozesse der Überwucherung der Landschaft, regulierend eingegriffen werden und gezielt Biotopmanagement von Industriebrachen, Flugplätzen und Truppenübungsplätzen übernommen werden.
  • eine Flexibilisierung des Bundesnaturschutzgesetz § 44 Abs. 1, sodass der Schutz und Erhalt der Lebensräume im Vordergrund tritt und weniger das Individuum.
  • auf EU-Ebene darauf hinwirken, die FFH-Richtlinie zu novellieren, sodass der Schutz des Lebensraumes einer Art in den Vordergrund tritt, nicht das Individuum.
  • die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur bundeseinheitlichen Kompensationsverordnung, um z.B. im Falle von Ausgleichsmaßnahmen nach BNatSchG §17 den Biotopverbund mittels Ökokontos anzurechnen.
  • auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Anhänge der FFH-Richtlinie der Europäischen Union mit tatsächlich gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelmäßig und wissenschaftlich fundiert aktualisiert werden. Dafür ist ein Monitoring durchzuführen, um die tatsächliche Leistung von Naturschutzmaßnahmen messbar und miteinander vergleichbar zu machen.
  • die Debatte des Arten- und Naturschutz wieder ideologiefreier, weniger emotionsgetrieben, auf die Wirklichkeit bezogene und nicht als populistische Werbebewegung zu führen.